Ein neuer Stromvertrag ist immer dann sinnvoll, wenn Ihr alter Vertrag abgelaufen ist, Sie einen Grundversorgertarif haben oder Ihr Stromanbieter eine Preiserhöhung angekündigt hat.
Ein neuer Stromvertrag kann sich lohnen, wenn Sie nach günstigeren Tarifen oder besseren Konditionen suchen. Besonders attraktiv sind Verträge mit einer Preisgarantie, die vor unerwarteten Preiserhöhungen schützt. Vor dem Wechsel ist es wichtig, sich über den aktuellen Tarif beim Grundversorger informieren, um diesen als Vergleichsbasis nutzen zu können. Außerdem empfiehlt die Verbraucherzentrale, bei einem Stromanbieterwechsel die Kündigungsfrist des alten Anbieters genau im Blick zu behalten. So kann ein gut durchdachter Wechsel helfen, Geld zu sparen.
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Wann ist ein neuer Stromvertrag mit Anbieterwechsel sinnvoll?
Ein Wechsel des Stromanbieters ist für Sie als Verbraucher immer dann sinnvoll, wenn:
- Der aktuelle Energieanbieter eine Preiserhöhung ankündigt. In diesem Fall dürfen Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Bekanntgabe kündigen.
- Der aktuelle Vertrag endet. Dann können Sie immer, unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist, einen neuen Vertrag mit einem anderen Energieversorger abschließen. Sinnvoll ist hierbei ein Stromvergleich. Darüber finden Sie ganz bequem online einen neuen Versorger. Dieser übernimmt in der Regel auch die Kündigung des alten Stromvertrags.
- Wenn Sie umziehen und Ihr bisheriger Stromlieferant kann Sie nicht mehr an Ihrer neuen Wohnanschrift beliefern.
Den passenden Stromanbieter finden
Wenn Sie einen neuen Stromanbieter suchen, sollten Sie dafür immer ein Stromvergleichsportal nutzen. So finden Sie den passenden Tarif in Ihrer Region und für Ihre Bedürfnisse. Beachten Sie dabei aber folgende Kriterien:
- Jahreskosten: Die Gesamtkosten eines Stromtarifs setzen sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) zusammen. Geben Sie daher Ihren Jahresverbrauch korrekt an, damit ein realistischer Vergleich der Angebote möglich ist.
- Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen: Wählen Sie am besten Verträge mit kurzen Laufzeiten und kurzen Kündigungsfristen. Prüfen Sie die Fristen genau, um unerwünschte Verlängerungen zu vermeiden.
- Netzbetreiber und Grundversorgung: Ihr örtlicher Netzbetreiber ist für den Betrieb der Strominfrastruktur verantwortlich, während die Grundversorgung von einem lokalen Anbieter (Stadtwerke) gestellt wird. Sollten Sie keinen Stromvertrag abgeschlossen haben, werden Sie automatisch in die Grundversorgung aufgenommen. Diese Tarife sind häufig teurer, daher lohnt es sich, gezielt den Stromanbieter zu wechseln.
- Ökostrom: Viele Anbieter bieten Tarife an, die zu 100 % auf Ökostrom Das ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch preislich konkurrenzfähig.
- Neukundenboni und Preisgarantien: Manche Energielieferanten werben mit Boni oder Preisgarantien, die Ihnen für eine bestimmte Zeit stabile Preise sichern. Achten Sie jedoch darauf, ob diese Angebote nur kurzfristig gelten.
- Widerruf: Sie haben mit Erhalt der Widerrufsbelehrung eine Frist von 14 Tagen, den neuen Stromvertrag zu kündigen.
Stromvertrag mit neuem Tarif abschließen
Beim Wechsel des Stromanbieters über ein Vergleichsportal erfolgt auch der Vertragsabschluss online. Hierfür brauchen Sie folgende Angaben:
- Zählernummer und Verbrauch: Diese Daten finden sich auf der letzten Stromrechnung.
- Kundennummer des bisherigen Anbieters: Diese wird benötigt, wenn der neue Anbieter die Kündigung beim alten Versorger übernehmen soll
Nach dem Vertragsabschluss bestätigt der neue Anbieter den Lieferbeginn, und es erfolgt ein nahtloser Übergang ohne Unterbrechung der Stromversorgung.
Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte
Wenn Sie einen neuen Stromvertrag abschließen wollen, müssen Sie aber immer zuerst auf die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags achten. Die Kündigungsfrist variiert je nach Vertrag und Anbieter. In der Regel liegt sie bei 4 Wochen vor Vertragsende. Ältere Verträge haben mitunter auch längere Fristen – teilweise bis zu 3 Monate.
Seit März 2022 darf die Frist zur Kündigung für Strom und Gas aber nicht mehr als einen Monat (4 Wochen) betragen – sofern die Erstlaufzeit des Vertrags abgelaufen ist. Wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden, können Sie übrigens jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen den Stromversorger wechseln.
Unter bestimmten Bedingungen greift aber auch ein Sonderkündigungsrecht:
- Sollte Ihr Stromanbieter die Preise erhöhen, haben Sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung außerordentlich zu kündigen.
- Wenn Ihr aktueller Anbieter Sie an der neuen Adresse nicht beliefern kann oder nur zu schlechteren Konditionen, dürfen Sie ebenfalls außerordentlich kündigen. Informieren Sie den Anbieter in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem Umzug.
FAQs – Häufige Fragen zum neuen Stromvertrag
Wie mache ich einen neuen Stromvertrag?
Vergleichen Sie Tarife online, geben Sie Ihre Zählernummer und den Jahresverbrauch an und beauftragen Sie den Anbieterwechsel direkt. Der neue Anbieter übernimmt oft die Kündigung des alten Vertrags.
Wann sollte man einen neuen Stromvertrag abschließen?
Ein neuer Stromvertrag sollte etwa vier Wochen vor Vertragsende abgeschlossen werden. Auch bei Preiserhöhungen oder einem Umzug ist ein Wechsel sinnvoll