Sonderkündigungsrecht Strom: Was gilt bei Umzug, Preiserhöhung und Co.

Bei der Wahl Ihres Energieanbieters spielen nicht nur die Strompreise, sondern auch die Vertragsbedingungen eine wichtige Rolle. Häufig sind Verbraucher dadurch an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden, die eine Kündigung des Stromvertrags vor Ablauf der vereinbarten Zeit schwierig macht. Allerdings gibt es Situationen, in denen das Sonderkündigungsrecht bei Strom greift. Ob bei Umzug, einer Preiserhöhung durch den Anbieter oder Veränderungen bei staatlichen Abgaben und Umlagen – dieses Recht erlaubt es Ihnen, den Vertrag bei Ihrem Energieanbieter vorzeitig zu beenden. In diesem Artikel erklären wir daher einmal genauer, wie Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen können und wann es überhaupt greift.

Bei der Wahl Ihres Energieanbieters spielen nicht nur die Strompreise, sondern auch die Vertragsbedingungen eine wichtige Rolle. Häufig sind Verbraucher dadurch an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden, die eine Kündigung des Stromvertrags vor Ablauf der vereinbarten Zeit schwierig macht. Allerdings gibt es Situationen, in denen das Sonderkündigungsrecht bei Strom greift. Ob bei Umzug, einer Preiserhöhung durch den Anbieter oder Veränderungen bei staatlichen Abgaben und Umlagen – dieses Recht erlaubt es Ihnen, den Vertrag bei Ihrem Energieanbieter vorzeitig zu beenden. In diesem Artikel erklären wir daher einmal genauer, wie Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen können und wann es überhaupt greift.

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Personen im Haushalt

Was ist das Sonderkündigungsrecht (bei Strom)?

Das Sonderkündigungsrecht bei Strom besagt, dass Verbraucher ihren Vertrag mit Ihrem Energielieferanten außerhalb der regulären Kündigungsfristen vorzeitig  beenden dürfen. Dieses Recht greift unter bestimmten Bedingungen, wie bei Preiserhöhungen, Änderungen der Vertragsbedingungen oder besonderen Umständen wie einem Umzug. Anders als bei der regulären Kündigung, bei der eine Mindestvertragslaufzeit eingehalten werden muss, gibt das Sonderkündigungsrecht dem Verbraucher die Möglichkeit, flexibel auf Veränderungen zu reagieren, die nicht in der eigenen Kontrolle liegen.

Son­der­kün­di­gungs­recht Strom bei Preiserhöhung

Das Energierecht schreibt klar vor, dass Strom- und Gasversorger ihre Kunden rechtzeitig, verständlich und in einfacher Form über Preiserhöhungen informieren müssen (§ 41 Abs. 5 EnWG, § 5 StromGVV bzw. § 5 GasGVV). Rechtzeitig bedeutet bei der Grundversorgung mindestens 6 Wochen im Voraus. Bei anderen Stromanbietern beträgt die Frist 4 Wochen. Während die Fristen in der Regel gewahrt werden, ist eine Preiserhöhung nicht selten im Text versteckt. 

Denn viele Anbieter verschicken lange, unübersichtliche Schreiben mit Überschriften wie „Informationen zu Ihrem Vertrag“. In diesen Mitteilungen verstecken sie oft Hinweise auf eine „Preisanpassung“ inmitten anderer Informationen, wie etwa die Aufschlüsselung der Strom- oder Gaspreise und die betonte Wettbewerbsfähigkeit ihrer Tarife. Manchmal wird der neue Preis genannt, aber der genaue Umfang der Erhöhung bleibt unklar. Hier hilft es, die vorherigen Rechnungen oder Kontoauszüge zu vergleichen, um die genaue Änderung zu erkennen.

Ein sicherer Hinweis auf eine bevorstehende Preisänderung ist der Vermerk auf das Sonderkündigungsrecht für Strom. Darauf muss der Energieanbieter bei einer Preisanpassung ausdrücklich hinweisen. Andernfalls ist die Preiserhöhung unwirksam. Eine gängige Formulierung hierzu ist: „Aufgrund der Preisanpassung (oder Preiserhöhung) haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen“.

Dieses Sonderkündigungsrecht gilt übrigens nicht nur bei Preiserhöhungen, sondern auch bei Preissenkungen (§ 41 Abs. 5 EnWG). Selbst wenn die Preise gesenkt werden, kann es sinnvoll sein, den Anbieter zu wechseln, da auch die reduzierten Preise immer noch höher sein könnten als bei anderen Anbietern. 

Sonderkündigungsrecht Strom bei Umzug 

Auch beim Umzug an einen neuen Wohnort kann ein Sonderkündigungsrecht bei Strom greifen. So steht im § 41b Abs. 5 EnWG:

„Haushaltskunden sind im Falle eines Wohnsitzwechsels zu einer außerordentlichen Kündigung ihres bisherigen Liefervertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der bisherige Energielieferant dem Haushaltskunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist“.

Grundsätzlich geht daraus hervor: Der Umzug beendet den bestehenden Stromvertrag nicht automatisch. Möchten Sie hier von Ihrem Recht auf Sonderkündigung Gebrauch machen, müssen Sie aktiv handeln. Und: Das Recht auf Sonderkündigung des Stromanbieters bei Umzug entfällt, wenn der Anbieter Ihnen innerhalb von zwei Wochen anbietet, den Vertrag zu den gleichen Konditionen in der neuen Wohnung fortzusetzen. 

Außerdem: Ihnen dürfen keine Kosten für die Sonderkündigung oder die Fortführung des Vertrags in Rechnung gestellt werden. Sollte Ihre neue Wohnung nicht im Versorgungsgebiet des bisherigen Anbieters liegen, greift automatisch das Sonderkündigungsrecht bei Umzug.

Wichtig: Wegen der 6-wöchigen Kündigungsfrist sollte die Kündigung sechs Wochen vor dem Umzug beim Energieversorger eingehen. In Ihrem Kündigungsschreiben, das Sie am besten per Brief verschicken, sollten Sie die Vertragsnummer, das Datum des Umzugs und die neue Adresse oder die neue Zählernummer angeben. Fordern Sie zudem eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß abgewickelt wird. 

Son­der­kün­di­gungs­recht bei einseitigen Änderungen der Vertragsbedingungen und der AGB

Wenn Ihr Strom- oder Gasversorger die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändert, muss er Sie darüber im Vorfeld informieren und die neuen Klauseln klar und verständlich erläutern. Idealerweise werden die geänderten Passagen im Text klar und deutlich hervorgehoben. Durch eine Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen allein ergibt sich allerdings noch kein Sonderkündigungsrecht. Sie haben jedoch das Recht, den neuen Bedingungen zu widersprechen, sollten diese Ihnen nicht zusagen.

Kommt es außerdem zusätzlich zu einer Änderung der Vertragsbedingungen, etwa wenn der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen oder die Abgaben oder Umlagen anpasst, haben Sie das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. In diesem Fall muss der Versorger Sie ausdrücklich auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen, gemäß § 41 Abs. 5 EnWG. Dies gilt, wenn der Anbieter die Preise erhöht oder die Vertragskonditionen anderweitig zu Ihrem Nachteil verändert.

Tipp: Haushaltskunden können den Vertrag beim Grundversorger immer mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Sollten Sie mit den neuen Bedingungen demnach unzufrieden sein, bietet sich immer ein Anbieterwechsel an. Wichtig ist, dass Sie selbst aktiv werden müssen, um Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen. 

Sonderkündigungsrecht von Strom bei Todesfall

Im Falle des Todes eines Angehörigen haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, den Stromliefervertrag des Verstorbenen im Rahmen des Sonderkündigungsrechts zu beenden. Dabei ist es wichtig, den Kündigungsgrund explizit auf den Sterbefall zu beziehen und eine Kopie der Sterbeurkunde beizufügen.

Das Sonderkündigungsrecht kann im Todesfall in der Regel jederzeit mit einer Frist von wenigen Wochen ausgeübt werden. Die meisten Stromanbieter zeigen sich in solchen Situationen kulant und akzeptieren die Kündigung auch, wenn sie erst einige Zeit nach dem Todesfall erfolgt. Dennoch ist es ratsam, so bald wie möglich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, damit keine unnötigen Kosten anfallen, da rückwirkend meist keine Erstattung gewährt wird.

Wie funktioniert die Sonderkündigung beim Stromanbieter?

Das Wichtigste in Kürze: 

  1. Grund feststellen
  2. Kündigungsschreiben innerhalb der Frist verfassen
  3. Bestätigung abwarten. 

Damit Sie Ihren Energievertrag aber vorzeitig kündigen können, sollten Sie einige Details beachten. Denn: Viele Stromanbieter weisen die vorzeitige Kündigung wegen kleiner Formfehler sofort zurück. Damit Ihnen das nicht passiert, befolgen Sie möglichst diese Checkliste:

Checkliste Sonderkündigungsrecht Strom: Was ist zu beachten?

  • Sonderkündigungsrecht prüfen: Prüfen Sie die Schreiben Ihres Energieversorgers genau auf das Sonderkündigungsrecht bei Strom. Preisänderungen werden oft in langen Schreiben versteckt, wodurch sie leicht übersehen werden.
  • Kündigung rechtzeitig einreichen: Besonders im Falle einer Strompreiserhöhung sollten Sie die Kündigung schnellstmöglich einreichen. Die Frist beträgt hier in der Regel 14 Tage. Dasselbe gilt für die Beendigung des Stromvertrags bei einem Umzug. Für den Todesfall gibt es keine ganz so streng gefassten Fristen.
  • Selbstständig kündigen: Sie müssen die Sonderkündigung selbst anstoßen. Diese wird selbst bei einem Anbieterwechsel nicht von Ihrem neuen Stromlieferant übernommen.
  • Neuen Anbieter frühzeitig wählen: Suchen Sie rechtzeitig nach einem neuen Stromversorger, um einen teuren Tarif beim Grundversorger zu vermeiden.
  • Rechtsgültige Kündigung formulieren: Formulieren Sie das Kündigungsschreiben rechtsgültig. Es muss schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen. In Ihrem Schreiben müssen Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung (oder einen anderen Grund) hinweisen. Außerdem sollten Sie das gewünschte Vertragsende nennen. Vergessen Sie nicht, um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten. Wichtige Angaben, die nicht fehlen dürfen, sind außerdem Ihr vollständiger Name, Ihre Adresse und Ihre Vertragsnummer und möglichst noch die Zählernummer.
  • Neuen Tarif finden: Bei Preiserhöhung oder Umzug sollten Sie sofort einen Stromvergleich durchführen, um den für Sie besten Stromtarif zu finden.

Wann ist das Sonderkündigungsrecht beim Stromanbieter ausgeschlossen?

Doch selbst wenn Sie die Punkte der Checkliste befolgen, bleibt der Vertrag bestehen und das Recht auf vorzeitige Kündigung ausgeschlossen. Dies ist der Fall, wenn der Stromversorger in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt hat, dass veränderte Kosten, wie Steuern, Umlagen oder Netzentgelte, direkt an den Kunden weitergegeben werden – unabhängig davon, ob sie steigen oder fallen. Diese Klausel wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 20 U 29/18) bestätigt. In solchen dynamischen oder variablen Stromtarifen erfolgt die Anpassung des Strompreises automatisch, basierend auf den aktuellen Marktbedingungen.

Ebenso gilt kein Sonderkündigungsrecht, wenn der Preis aufgrund des Wegfalls eines vertraglich vereinbarten Bonus steigt. Ein Bonus wird meist nur für eine bestimmte Zeit gewährt, und der Wegfall führt nicht zu einer rechtlichen Preiserhöhung. Da der Kunde diesem Ablauf bei Vertragsabschluss zugestimmt hat, ist eine Sonderkündigung in diesem Fall nicht möglich. 

Einen neuen, günstigeren Stromanbieter durch Stromvergleich finden

Um aber einen neuen und günstigeren Stromanbieter zu finden, sollten Sie einen Stromvergleich durchführen. Der Vergleichsrechner listet Ihnen sämtliche Anbieter und deren Tarife für Ihre Region auf. Daraus können Sie das beste Angebot, basierend auf Ihren individuellen Verbrauchsdaten und Präferenzen, wählen. Ein guter Stromvergleich berücksichtigt neben dem Preis auch Faktoren wie Vertragslaufzeiten, Preisgarantien und Boni. Sobald Sie den passenden Anbieter gefunden haben, können Sie den Wechselprozess direkt über den Vergleichsrechner starten. 

Wichtig: In der Regel wird im Falle der gesonderten Kündigung beim Strom wegen erhöhter Preise oder Umzug der neue Anbieter nicht die Kündigung Ihres alten Vertrages übernehmen. Dies müssen Sie unter Einhaltung der Fristen selbst anstoßen. 

FAQs – Häufige Fragen zum Sonderkündigungsrecht beim Strom

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht beim Strom?

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Stromanbieter eine Preiserhöhung ankündigt. In diesem Fall können Sie den Vertrag kündigen, bevor die neuen Preise gelten. Auch bei einem Umzug oder Todesfall besteht die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden.

Was sind Gründe für ein Sonderkündigungsrecht beim Strom?

Ein Sonderkündigungsrecht greift bei einseitigen Vertragsänderungen wie Preiserhöhungen oder bei bestimmten Ereignissen wie einem Umzug. 

Kann man Strom fristlos kündigen?

Ja, bei einer angekündigten Preiserhöhung durch den Energieversorger können Sie den Stromvertrag fristlos kündigen und den Stromanbieter wechseln. 

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einer Sonderkündigung vom Strom?

Bei einer Preiserhöhung oder -senkung müssen Sie möglichst schnell reagieren und die Sonderkündigung einreichen. Für Umzüge gilt: Informieren Sie den Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem Auszug, um das Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Bei Preisanpassungen müssen Sie innerhalb von zwei Wochen reagieren.