Stromvertrag abschließen: Strom anmelden leicht gemacht

Möchten Sie einen Stromvertrag abschließen, müssen Sie volljährig sein, einen festen Wohnsitz in Deutschland haben und ein deutsches Bankkonto besitzen.

Der Abschluss eines Stromvertrags gehört zu den ersten Schritten, wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen oder Ihren Anbieter wechseln. Dafür gibt es in Deutschland zahlreiche Stromlieferanten, die verschiedene Stromtarife mit unterschiedlichen Konditionen anbieten. Das kann die Auswahl des passenden Stromanbieters schon schwierig machen. 

Beim Wechsel zu einem neuen Stromanbieter sollten Sie immer auf die Preisgarantie, Kündigungsfristen und mögliche Prämien achten. Wichtig sind auch spezielle Regelungen, wie das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Dokumente Sie für die Anmeldung benötigen, was bei der Grundversorgung zu beachten ist und wie Sie den Stromverbrauch richtig einschätzen. Außerdem erklären wir, welche Vorteile Preisgarantien und guter Kundenservice bei einem Anbieterwechsel haben können.

Möchten Sie einen Stromvertrag abschließen, müssen Sie volljährig sein, einen festen Wohnsitz in Deutschland haben und ein deutsches Bankkonto besitzen.

Der Abschluss eines Stromvertrags gehört zu den ersten Schritten, wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen oder Ihren Anbieter wechseln. Dafür gibt es in Deutschland zahlreiche Stromlieferanten, die verschiedene Stromtarife mit unterschiedlichen Konditionen anbieten. Das kann die Auswahl des passenden Stromanbieters schon schwierig machen. 

Beim Wechsel zu einem neuen Stromanbieter sollten Sie immer auf die Preisgarantie, Kündigungsfristen und mögliche Prämien achten. Wichtig sind auch spezielle Regelungen, wie das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Dokumente Sie für die Anmeldung benötigen, was bei der Grundversorgung zu beachten ist und wie Sie den Stromverbrauch richtig einschätzen. Außerdem erklären wir, welche Vorteile Preisgarantien und guter Kundenservice bei einem Anbieterwechsel haben können.

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Personen im Haushalt

Gesetzliche Voraussetzungen für den Abschluss eines Stromvertrags

Um in Deutschland mit einem Stromversorger einen Stromvertrag abschließen zu können, müssen Sie volljährig sein. So ist es allgemein im Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Minderjährige, die beispielsweise für eine Ausbildung in eine eigene Wohnung ziehen, brauchen die Zustimmung ihrer Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters. Doch nicht nur das Alter spielt eine Rolle. Für den Vertragsabschluss mit einem Energieversorger müssen Sie eine Meldeadresse in Deutschland haben, sowie ein deutsches Bankkonto für den monatlichen Abschlag. 

Was passiert, wenn man keinen Stromvertrag abschließen darf?

Wenn Sie aufgrund Ihres Alters oder einer gesetzlichen Betreuung keinen Stromvertrag abschließen dürfen, übernimmt entweder ein Erziehungsberechtigter oder der gesetzlich bestimmte Betreuer diese Aufgabe. Allgemein gilt in Deutschland: Ohne Abschluss eines Vertrags mit einem externen Stromlieferant erfolgt die Energieversorgung über den lokalen Grundversorger. ​

Was gilt für Minderjährige, die zur Ausbildung in eine eigene Wohnung ziehen?

Minderjährige, die für eine Ausbildung in ihre erste eigene Wohnung ziehen, können selbst keinen Stromvertrag abschließen. In diesem Fall müssen die Eltern oder ein gesetzlicher Vertreter den Vertrag abschließen. 

Denn der Stromvertrag fällt in die Kategorie der rechtlich nachteiligen Verträge, da er Verpflichtungen wie regelmäßige Zahlungen beinhaltet. Daher können Minderjährige diesen Vertrag eben nur abschließen, wenn die Eltern oder der gesetzliche Vertreter zustimmen.

Alternativ können die Eltern oder der gesetzliche Vertreter den Vertrag mit dem Energieanbieter selbst abschließen, während der Minderjährige als Verbraucher eingetragen wird.

Eine Ausnahme bildet der sogenannte „Taschengeldparagraf“ (§ 110 BGB). Dieser erlaubt es Minderjährigen, kleinere Geschäfte mit Mitteln abzuwickeln, die ihnen zur freien Verfügung stehen. Da ein Stromvertrag jedoch in der Regel über diesen Rahmen hinausgeht, greift diese Ausnahme hier nicht.

Wer schließt den Stromvertrag für Personen mit gesetzlich bestimmten Betreuern ab?

Für Personen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, schließt der gesetzlich bestellte Betreuer den Stromvertrag ab. Dies ist notwendig, da die betreute Person selbst oft nicht in der Lage ist, rechtswirksame Verträge zu schließen – insbesondere bei Geschäftsunfähigkeit.

Der Betreuer hat jedoch die Aufgabe, die Interessen der betreuten Person zu wahren und sicherzustellen, dass der Stromvertrag den Bedürfnissen und den finanziellen Möglichkeiten der betreuten Person entspricht.

Es gibt keine allgemeinen Ausnahmen von dieser Regel. Sollte der Betreute in bestimmten Bereichen (z. B. einfache alltägliche Geschäfte) noch geschäftsfähig sein, könnten hier theoretisch Ausnahmen bestehen. Aber dies hängt von der individuellen Betreuungssituation ab. Generell legt das Gericht im Betreuungsbeschluss fest, welche Aufgaben der Betreuer übernimmt. Und das kann eben auch das Abschließen von Versorgungsverträgen mit einem Anbieter direkt sein.

Wie funktioniert der Abschluss eines Stromvertrags?

Der Abschluss eines Stromvertrags (ob generell ein neuer Stromvertrag oder bei einem Anbieterwechsel) ist in Deutschland relativ unkompliziert. Hier sind die Schritte:

  • Anbieter auswählen: Nutzen Sie ein Preisvergleichsportal, um sich das beste Angebot hinsichtlich Ihres Verbrauchs zu sichern.
  • Vertragsdaten eingeben: Geben Sie Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung an.
  • Zählernummer und Zählerstand angeben: Diese Informationen finden Sie auf Ihrem Stromzähler.
  • Vertrag abschließen: Nach Eingabe aller Informationen können Sie den Vertrag einfach online abschließen. Der neue Anbieter kümmert sich in der Regel auch um die Kündigung beim alten Anbieter.

Welche Dokumente braucht es zum Stromvertrag abschließen?

Um einen Stromvertrag abzuschließen, benötigen Sie folgende Dokumente und Informationen:

  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifizierung
  • Meldebescheinigung oder Mietvertrag zur Bestätigung Ihrer Adresse
  • Bankverbindung für die monatlichen Abbuchungen
  • Zählernummer und Zählerstand des Stromzählers in Ihrer Wohnung

Ist eine Vorauszahlung nötig?

In den meisten Fällen wird keine Vorauszahlung verlangt. Stattdessen wird ein monatlicher Abschlag (Abschlagszahlung) festgelegt, die auf dem geschätzten jährlichen Stromverbrauch basiert.

Einige Stromanbieter bieten jedoch spezielle Vertragsmodelle an, bei denen eine Vorauszahlung erforderlich ist. Insbesondere bei Tarifen ohne lange Laufzeiten oder bei sogenannten „Vorkasse-Tarifen“. Diese bieten zwar meist niedrigere Strompreise, bergen jedoch das Risiko, dass bei Insolvenz des Anbieters bereits gezahlte Gelder verloren gehen. Daher sollten Sie im Vorfeld immer die Vertragsbedingungen prüfen.

Insgesamt gilt: Monatliche Abschlagszahlungen sind der Standard, während Vorauszahlungen in speziellen Tarifmodellen vorkommen. 

Wie wählt man den richtigen Stromvertrag aus?

Der richtige Stromvertrag hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Überlegen Sie, wie lange Sie in Ihrer Wohnung bleiben wollen und ob Sie flexibel bleiben möchten. Davon hängt beispielsweise ab, ob Sie einen Stromvertrag mit 12 oder 24 Monaten wählen oder lieber Strom ohne Vertragslaufzeit beziehen möchten. 

Vor- und Nachteile von Stromverträgen mit 24 Monaten Mindestlaufzeit

Vorteile:

  • Oft günstigere Tarife als bei kürzeren Laufzeiten
  • Langfristige Preisgarantie

Nachteile:

  • Weniger Flexibilität bei einem Umzug oder Anbieterwechsel
  • Eventuell höhere Kosten, wenn sich die Marktpreise ändern und Sie nicht wechseln können.

Vor- und Nachteile von Stromverträgen mit 12 Monaten Mindestlaufzeit

Vorteile:

  • Mehr Flexibilität bei einem Anbieterwechsel nach einem Jahr
  • Gute Balance zwischen Preis und Flexibilität

Nachteile:

  • Geringere Preisgarantie als bei längeren Laufzeiten
  • Eventuell geringere Boni als bei längeren Vertragslaufzeiten

Flexible Stromverträge ohne Vertragslaufzeit

Vorteile:

  • Maximale Flexibilität, da Sie die Stromversorgung jederzeit kündigen können.
  • Keine langfristige Bindung, was besonders bei häufigen Umzügen vorteilhaft ist.

Nachteile:

  • Höhere Kosten pro Kilowattstunde im Vergleich zu festen Laufzeiten
  • Geringere Boni und Rabatte

Eines gilt aber für alle Varianten. Im Falle einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen nach Bekanntgabe. 

Mit der Grundversorgung Strom ohne Vertrag beziehen

Wenn Sie keinen Stromvertrag abschließen, werden Sie in Deutschland vom örtlichen Grundversorger (beispielsweise die Stadtwerke) mit Strom beliefert. Diese Grundversorgung tritt automatisch in Kraft, sobald kein anderer Stromliefervertrag besteht, beispielsweise nach einem Umzug oder wenn Sie den bisherigen Stromanbieter gekündigt haben und keinen neuen Anbieter ausgewählt haben.

Die Grundversorgung ist gesetzlich geregelt. Sie stellt sicher, dass jeder Haushalt ununterbrochen mit Strom versorgt wird. Allerdings sind die Tarife der Grundversorgung in der Regel höher als die Preise, die alternative Anbieter für vergleichbare Leistungen anbieten. 

FAQs – Häufige Fragen zum Stromvertrag abschließen

Wann ist ein Stromvertrag abgeschlossen?

Ein Stromvertrag kommt zustande, wenn beide Parteien, also der Kunde und der Stromanbieter, ein Angebot und dessen Annahme schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und seit 2021 dürfen Stromverträge nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn alle notwendigen Vertragsinformationen ausgetauscht wurden und beide Seiten zugestimmt haben. Ausnahmen gibt es bei der Grundversorgung, die automatisch eintritt, wenn kein anderer Vertrag vorliegt.

Wie lange dauert es, einen Stromvertrag abzuschließen?

Das Gesetz schreibt vor, dass die Bearbeitung eines Antrags auf einen Stromvertrag maximal drei Wochen dauern darf.

 

Wie melde ich Strom für meine erste Wohnung an?

Für eine Stromanmeldung in der ersten eigenen Wohnung wählen Sie einen Anbieter und schließen den Vertrag ab. Dazu werden die Adresse und die Zählernummer benötigt. Der Anbieter übernimmt dann die Anmeldung, und der Strom wird pünktlich zum Lieferbeginn freigeschaltet.

Wie melde ich Strom bei den Stadtwerken an?

Um Strom bei den Stadtwerken anzumelden, besuchen Sie deren Website. Dort finden Sie den passenden Tarif. Geben Sie die Adresse und Ihre Zählernummer an, den Rest übernehmen die Stadtwerke.

Kann ich einen Stromvertrag rückwirkend abschließen?

Ein Stromvertrag kann nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Solange kein Vertrag besteht, erfolgt die Versorgung über den Grundversorger. 

Wie melde ich Strom als Neukunde bei E.ON an?

Möchten Sie Ihre neue Wohnung anmelden wenden Sie sich telefonisch oder online beim Energieversorger E.ON. Geben Sie Ihre Adresse, Zählernummer und Bankdaten an. Die Kündigung des alten Vertrags übernimmt der neue Stromanbieter E.ON. 

Kann ich Strom anmelden, wenn ich die Zählernummer nicht habe?

Ja, selbst ohne Zählernummer können Sie den Strom anmelden. Denn in der Regel kann der Stromanbieter die Zählernummer anhand Ihrer Adresse und anderer Details bestimmen.