Wie kündigen Sie Ihren Stromvertrag richtig?
Um Ihren Stromvertrag korrekt zu kündigen, sollten Sie die genauen Vertragsbedingungen kennen. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit hat und wann diese endet. Dies ist entscheidend, um eine rechtzeitige Kündigung vor Ablauf der Frist vorzunehmen und eine automatische Verlängerung zu vermeiden.
Tipp: Diese Fristen sind insbesondere dann wichtig, wenn Sie die Kündigung des Stromanbieters selbst vornehmen und nicht Ihren neuen Stromversorger damit beauftragen wollen.
Aktuelles Kündigungsrecht beim Strom
Das Kündigungsrecht für Stromverträge beinhaltet sowohl das ordentliche als auch das außerordentliche Kündigungsrecht. Während das ordentliche Kündigungsrecht Ihnen ermöglicht, den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu beenden, bietet das Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen, wie etwa einer Strompreiserhöhung oder einem Umzug, vorzeitig zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht ist beispielsweise bei einer Preiserhöhung gemäß § 41 Abs. 5 EnWG oder bei einem Umzug gemäß § 41b Abs. 4 EnWG gegeben.
Fristen im Stromvertrag
Möchten Sie den Stromanbieter wechseln, ist die Einhaltung der Kündigungsfristen Grundvoraussetzung, möchten Sie eine unerwünschte Vertragsverlängerung vermeiden. Die Kündigungsfrist kann je nach Stromversorger unterschiedlich sein, liegt aber in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen vor Vertragsende. Wenn Ihre Kündigungsfrist beispielsweise einen Monat beträgt, muss die Kündigung per Brief, Fax oder E-Mail somit spätestens einen Monat vor dem gewünschten Vertragsende beim Energieversorger eingegangen sein.
Wichtig: Es zählt das Eingangsdatum bei Ihrem Versorger, nicht das Absendedatum.
Eine Kündigung beim Grundversorger ist hingegen jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich möglich – unabhängig vom Kündigungsgrund. Diese Regelung gilt sowohl bei einem Anbieterwechsel als auch beim Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung oder eines Umzugs in einen neuen Wohnort. Nachdem Sie die Kündigung eingereicht haben, muss der Grundversorger diese umgehend bestätigen.
Inhalt der Kündigung beim Stromanbieter
Ihr Kündigungsschreiben sollte alle wesentlichen Informationen zu Ihrem Stromvertrag enthalten. Dazu gehören:
- Ihr Name
- Ihre Anschrift
- Ihre Vertragsnummer
- Ihre Belieferungsadresse
Nennen Sie außerdem immer den gewünschten Kündigungstermin oder formulieren Sie alternativ „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
Gilt ein Sonderkündigungsrecht, sollten Sie gleichzeitig eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aussprechen. Das garantiert Ihnen, dass der Energieversorgervertrag wirklich zum frühestmöglichen Termin endet.
Form der Kündigung
Eine Kündigung muss in Textform erfolgen. Das heißt, Sie müssen schriftlich mit einem Fax, Brief oder per E-Mail kündigen. Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine strengere Form verlangen, sind unwirksam. Selbst eine Kündigung direkt online muss erlaubt sein, wenn der Stromanbieter einen Vertragsabschluss über seine Website erlaubt (§ 312k BGB). Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht notwendig, solange klar erkennbar ist, wer die Kündigung vornimmt (§ 126b BGB).
Stromvertrag kündigen: Das gehört ins Kündigungsschreiben
Wenn Sie Ihren Stromvertrag kündigen, sollte Ihr Schreiben folgende Angaben enthalten:
- Name und Ihre Anschrift
- Name und Anschrift des Stromanbieters
- Kunden- und Zählernummer
- Kündigungswunsch mit Angabe des Kündigungsdatums
- Evtl. Kündigungsgrund (Preiserhöhung oder Umzug)
- Ort und Datum
- Ihr Name/ Unterschrift
Bei einer Sonderkündigung sollten Sie den Grund für die außerordentliche Kündigung angeben, zum Beispiel eine Preiserhöhung zum TT.MM.JJJJ oder einen Umzug zum TT.MM.JJJJ. Vergessen Sie nicht, eine eventuell erteilte Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) zu widerrufen. Verschicken Sie die fristgerechte Kündigung (oder außerordentliche Kündigung) möglichst immer per Einschreiben, um einen Nachweis über den Eingang zu haben.
Tipp: Verwenden Sie am besten eine Vorlage zum Strom kündigen. Darin sind alle wichtigen Inhalte bereits enthalten.
Bei einer fristgerechten Kündigung übernimmt oftmals auch der neue Stromanbieter die Abwicklung mit Ihrem alten Anbieter. Nutzen Sie dafür einen Stromvergleich über unsere Plattform.
Kündigungsbestätigung
Ihr Energielieferant muss Ihnen den Eingang der Kündigung und das genaue Vertragsende innerhalb einer Woche bestätigen (§ 41b Abs. 1 S. 2 EnWG).
Tipp: Auch ohne Bestätigung ist Ihre Kündigung wirksam, solange sie fristgerecht eingegangen ist.