Stromvertrag beim Stromanbieter kündigen: Diese Fristen müssen Sie beachten

Beim Kündigen Ihres Stromvertrags müssen Sie bestimmte Fristen einhalten, um eine unerwünschte Vertragsverlängerung zu vermeiden.

In den meisten Fällen müssen Sie Ihren Stromanbieter nicht selbst kündigen. Wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln möchten, übernimmt dieser für gewöhnlich die Kündigung für Sie. Allerdings muss auch der neue Anbieter die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags einhalten. Ein Anbieterwechsel sollte zwar maximal drei Wochen dauern, aber wenn die Kündigungsfrist Ihres Vertrags besonders kurz ist oder Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten, ist es ratsam, den Vertrag selbst zu kündigen, um eine unerwünschte Vertragsverlängerung zu vermeiden.

Beim Kündigen Ihres Stromvertrags müssen Sie bestimmte Fristen einhalten, um eine unerwünschte Vertragsverlängerung zu vermeiden.

In den meisten Fällen müssen Sie Ihren Stromanbieter nicht selbst kündigen. Wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln möchten, übernimmt dieser für gewöhnlich die Kündigung für Sie. Allerdings muss auch der neue Anbieter die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags einhalten. Ein Anbieterwechsel sollte zwar maximal drei Wochen dauern, aber wenn die Kündigungsfrist Ihres Vertrags besonders kurz ist oder Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten, ist es ratsam, den Vertrag selbst zu kündigen, um eine unerwünschte Vertragsverlängerung zu vermeiden.

Zu hohe Stromrechnung? Jetzt Stromanbieter vergleichen und Einsparmöglichkeiten ermitteln.

Personen im Haushalt

Wie kündigen Sie Ihren Stromvertrag richtig?

Um Ihren Stromvertrag korrekt zu kündigen, sollten Sie die genauen Vertragsbedingungen kennen. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit hat und wann diese endet. Dies ist entscheidend, um eine rechtzeitige Kündigung vor Ablauf der Frist vorzunehmen und eine automatische Verlängerung zu vermeiden.

Tipp: Diese Fristen sind insbesondere dann wichtig, wenn Sie die Kündigung des Stromanbieters selbst vornehmen und nicht Ihren neuen Stromversorger damit beauftragen wollen.

Aktuelles Kündigungsrecht beim Strom

Das Kündigungsrecht für Stromverträge beinhaltet sowohl das ordentliche als auch das außerordentliche Kündigungsrecht. Während das ordentliche Kündigungsrecht Ihnen ermöglicht, den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu beenden, bietet das Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen, wie etwa einer Strompreiserhöhung oder einem Umzug, vorzeitig zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht ist beispielsweise bei einer Preiserhöhung gemäß § 41 Abs. 5 EnWG oder bei einem Umzug gemäß § 41b Abs. 4 EnWG gegeben.

Fristen im Stromvertrag

Möchten Sie den Stromanbieter wechseln, ist die Einhaltung der Kündigungsfristen Grundvoraussetzung, möchten Sie eine unerwünschte Vertragsverlängerung vermeiden. Die Kündigungsfrist kann je nach Stromversorger unterschiedlich sein, liegt aber in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen vor Vertragsende. Wenn Ihre Kündigungsfrist beispielsweise einen Monat beträgt, muss die Kündigung per Brief, Fax oder E-Mail somit spätestens einen Monat vor dem gewünschten Vertragsende beim Energieversorger eingegangen sein.

Wichtig: Es zählt das Eingangsdatum bei Ihrem Versorger, nicht das Absendedatum.

Eine Kündigung beim Grundversorger ist hingegen jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich möglich – unabhängig vom Kündigungsgrund. Diese Regelung gilt sowohl bei einem Anbieterwechsel als auch beim Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung oder eines Umzugs in einen neuen Wohnort. Nachdem Sie die Kündigung eingereicht haben, muss der Grundversorger diese umgehend bestätigen.

Inhalt der Kündigung beim Stromanbieter

Ihr Kündigungsschreiben sollte alle wesentlichen Informationen zu Ihrem Stromvertrag enthalten. Dazu gehören:

  • Ihr Name
  • Ihre Anschrift
  • Ihre Vertragsnummer
  • Ihre Belieferungsadresse

Nennen Sie außerdem immer den gewünschten Kündigungstermin oder formulieren Sie alternativ „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.

Gilt ein Sonderkündigungsrecht, sollten Sie gleichzeitig eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aussprechen. Das garantiert Ihnen, dass der Energieversorgervertrag wirklich zum frühestmöglichen Termin endet.

Form der Kündigung

Eine Kündigung muss in Textform erfolgen. Das heißt, Sie müssen schriftlich mit einem Fax, Brief oder per E-Mail kündigen. Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine strengere Form verlangen, sind unwirksam. Selbst eine Kündigung direkt online muss erlaubt sein, wenn der Stromanbieter einen Vertragsabschluss über seine Website erlaubt (§ 312k BGB).  Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht notwendig, solange klar erkennbar ist, wer die Kündigung vornimmt (§ 126b BGB).

Stromvertrag kündigen: Das gehört ins Kündigungsschreiben

Wenn Sie Ihren Stromvertrag kündigen, sollte Ihr Schreiben folgende Angaben enthalten:

  • Name und Ihre Anschrift
  • Name und Anschrift des Stromanbieters
  • Kunden- und Zählernummer
  • Kündigungswunsch mit Angabe des Kündigungsdatums
  • Evtl. Kündigungsgrund (Preiserhöhung oder Umzug)
  • Ort und Datum
  • Ihr Name/ Unterschrift

Bei einer Sonderkündigung sollten Sie den Grund für die außerordentliche Kündigung angeben, zum Beispiel eine Preiserhöhung zum TT.MM.JJJJ oder einen Umzug zum TT.MM.JJJJ. Vergessen Sie nicht, eine eventuell erteilte Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) zu widerrufen. Verschicken Sie die fristgerechte Kündigung (oder außerordentliche Kündigung) möglichst immer per Einschreiben, um einen Nachweis über den Eingang zu haben.

Tipp: Verwenden Sie am besten eine Vorlage zum Strom kündigen. Darin sind alle wichtigen Inhalte bereits enthalten.

Bei einer fristgerechten Kündigung übernimmt oftmals auch der neue Stromanbieter die Abwicklung mit Ihrem alten Anbieter. Nutzen Sie dafür einen Stromvergleich über unsere Plattform.

Kündigungsbestätigung

Ihr Energielieferant muss Ihnen den Eingang der Kündigung und das genaue Vertragsende innerhalb einer Woche bestätigen (§ 41b Abs. 1 S. 2 EnWG)

Tipp: Auch ohne Bestätigung ist Ihre Kündigung wirksam, solange sie fristgerecht eingegangen ist.

Stromvertrag kündigen bei Grundversorgung: Wie geht das?

Haben Sie noch einen Tarif beim Grundversorger, den Sie kündigen möchten, können Sie als Verbraucher diesen jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das Schreiben muss in Textform, also per Brief, Fax oder E-Mail, beim Anbieter eingehen. Danach muss der Grundversorger die Kündigung des Stromvertrags unverzüglich bestätigen. Auch hier übernimmt in der Regel der neue Anbieter die Kündigung. 

FAQs – Häufige Fragen zum Thema „Stromvertrag kündigen“

Wie komme ich aus dem Stromvertrag raus?

Den Stromvertrag können Sie jederzeit unter Einhaltung der Fristen kündigen. Das sind je nach Anbieter zwischen vier bis sechs Wochen. Bei Sonderkündigungsrecht, etwa bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug, haben Sie 14 Tage Zeit, Ihren Stromanbieter zu kündigen. 

Kann ich Strom jederzeit kündigen?

Sie können Ihren Stromvertrag nicht jederzeit kündigen. Die Kündigung ist nur unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Fristen möglich – vorzeitig kündigen ist nur bei Preiserhöhungen und Umzug möglich. Ausnahme: Sie können einen Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Sind alle Stromverträge monatlich kündbar?

Seit dem 1. März 2022 können Stromverträge nach der Erstlaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat gekündigt werden. Dies gilt für alle Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden. 

Kostet das Stromvertrag kündigen etwas?

Nein, die Kündigung und der Wechsel zu einem neuen Anbieter sind kostenfrei. Das gilt für den Grundversorger genauso, wie wenn Sie ein externer Anbieter mit Strom beliefert.