Stromvertrag kündigen beim Umzug: So geht’s

Beim Umzug können Sie den Stromvertrag kündigen. Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Anbieter den neuen Wohnort nicht beliefern kann und achten Sie auf die jeweiligen Fristen.

Ein Umzug ist die Gelegenheit, um Ihren aktuellen Stromvertrag zu überprüfen und den Energieanbieter zu wechseln. Denn oft übernimmt dieser nicht die Versorgung am neuen Wohnort. In diesem Fall können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Vielleicht gibt es nun aber auch einen neuen Stromanbieter, mit günstigerem Tarif oder besseren Konditionen. Erfahren Sie nun alles Wichtige zum Thema „Strom kündigen beim Umzug“.

Beim Umzug können Sie den Stromvertrag kündigen. Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Anbieter den neuen Wohnort nicht beliefern kann und achten Sie auf die jeweiligen Fristen.

Ein Umzug ist die Gelegenheit, um Ihren aktuellen Stromvertrag zu überprüfen und den Energieanbieter zu wechseln. Denn oft übernimmt dieser nicht die Versorgung am neuen Wohnort. In diesem Fall können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Vielleicht gibt es nun aber auch einen neuen Stromanbieter, mit günstigerem Tarif oder besseren Konditionen. Erfahren Sie nun alles Wichtige zum Thema „Strom kündigen beim Umzug“.

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Kündigung des Stromvertrags beim Umzug: Sonderkündigungsrecht

Ziehen Sie in nächster Zeit um, können Sie eventuell einen neuen Stromvertrag abschließen. In manchen Fällen wird Ihr neuer Wohnort nicht mehr von Ihrem bisherigen Stromanbieter beliefert. Während das bei größeren Energieversorgern eher seltener zutrifft, kann das bei einem regionalen Anbieter durchaus passieren. Dann greift in der Regel ein Sonderkündigungsrecht nach § 41b Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Sonderkündigungsrechte bei einem Umzug: Welche Gründe gibt es?

Die außerordentliche Kündigung beim Umzug ist möglich, wenn: 

  • Ihr bisheriger Stromanbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann.
  • Der alte Anbieter am neuen Wohnort nur zu höheren Preisen liefern kann.
  • Sie in eine Wohnung ziehen, die bereits mit einem Stromvertrag versorgt wird (z. B. bei einem Umzug in eine WG, zu einem Partner oder in ein Seniorenheim).
  • Sie ins Ausland ziehen und Ihre Wohnung aufgeben.

Gesetzliche Regelung des Sonderkündigungsrechts

Die Kündigung für Stromverträge im Falle eines Umzuges ist im Energiewirtschaftsgesetz (§ 41b EnWG) geregelt. Es erlaubt Ihnen, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der alte Versorger am neuen Wohnort nicht liefern kann oder nur zu ungünstigeren Bedingungen. Dieses Recht können Sie nutzen, um zu einem neuen Stromanbieter zu wechseln, der bessere Konditionen bietet und Ihren neuen Wohnort zuverlässig versorgt. Dennoch müssen Sie auch hier die geltenden Fristen beachten. 

Differenzierung zwischen Grund- und Alternativversorgern

Entscheidend hierfür ist, ob Sie beim Grundversorger oder bei einem Alternativversorger unter Vertrag sind. Der örtliche Grundversorger, etwa die lokalen Stadtwerke, haben eine sehr kurze Kündigungsfrist. Diese beträgt im Falle eines Umzuges 14 Tage.

Alternativversorger hingegen legen ihre Kündigungsfristen selbst fest. Daher können sie je nach Vertrag variieren. Oftmals sind diese allgemeinen Fristen deutlich länger. Jedoch gilt auch hier: Wenn Sie umziehen und es gilt die außerordentliche Kündigung, können Sie mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. In allen anderen Fällen müssen Sie eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aussprechen und sich an die AGB Ihres Anbieters halten.

Sonderfälle: Kündigung bei besonderen Umzugssituationen

Das Sonderkündigungsrecht bei Umzug berücksichtig übrigens zusätzlich den ein oder anderen Sonderfall. Diese Sonderfälle sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt und betreffen insbesondere Umzüge ins Ausland, den Umzug in eine bereits versorgte Wohnung sowie den Umzug in spezielle Wohnsituationen wie Seniorenheime oder ähnliche Einrichtungen.

  1. Umzug ins Ausland: In diesem Fall greift ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 41b EnWG, das Ihnen erlaubt, den bestehenden Stromvertrag vorzeitig zu kündigen. Die Kündigung sollte so früh wie möglich erfolgen, damit Sie nicht für einen Zeitraum bezahlen müssen, in dem Sie die Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen können. 
  2. Umzug in eine bereits versorgte Wohnung: Ziehen Sie in eine Wohnung, die bereits von einem Stromanbieter versorgt wird, z. B. weil Sie in eine Wohngemeinschaft ziehen oder mit einem Partner zusammenziehen, der einen bestehenden Stromvertrag hat, haben Sie ebenfalls das Recht, Ihren alten Vertrag zu kündigen. Hier gilt wieder das Sonderkündigungsrecht für Strom nach § 41b EnWG. Wichtig ist in diesem Fall, den bisherigen Anbieter rechtzeitig über die neue Wohnsituation zu informieren und die Kündigung formal korrekt (in Textform) durchzuführen.
  3. Umzug in spezielle Einrichtungen (z. B. Seniorenheim): Ein weiterer Sonderfall betrifft den Umzug in spezielle Wohnsituationen, wie etwa ein Seniorenheim oder eine betreute Wohneinrichtung. In solchen Fällen ist kein individueller Stromvertrag mehr notwendig. Der Vertrag kann daher vorzeitig beendet werden, ohne dass die regulären Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.

Wann sollte man den Vertrag beim Stromanbieter kündigen: Welche Frist gilt beim Umzug

Ziehen Sie demnächst um, sollten Sie sich rechtzeitig um die Stromversorgung und den Stromanbieter Wechsel kümmern. 

  • Sechs Wochen vor dem Umzug: Informieren Sie spätestens sechs Wochen vor dem Umzug Ihren Energieversorger. Dann haben Sie noch genügend Zeit, den Stromanbieter zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen. Mit einem Stromvergleich finden Sie den günstigsten Anbieter für Ihre Region. 
  • Vier Wochen vor dem Umzug: Vier Wochen vor dem Umzug ist der späteste Zeitpunkt, um beim alten Anbieter die Kündigung zum nächstmöglichen Termin einzureichen. Tipp: Wurde Ihr Vertrag nach dem 1. März 2022 abgeschlossen, beträgt die ordentliche Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit generell 4 Wochen. Haben Sie jedoch noch nie den Stromlieferanten gewechselt oder einen Vertrag besessen, der vor dem 1. März 2022 geschlossen wurde, können es weiterhin die bereits genannten 6 Wochen sein.
  • 14 Tage Frist: Wenn Sie einen Grundversorgungstarif haben, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen die Kündigung einreichen – unabhängig ob sie wegen Umzug den Anbieter wechseln wollen oder von dem Recht der Sonderkündigung wegen Preiserhöhung Gebrauch machen wollen.  

Stromvertrag beim Umzug kündigen – Darauf sollten Sie achten

All die bisherigen Punkte zusammengefasst bedeuten: 

Möchten Sie Ihren alten Stromvertrag nach dem Umzug nicht fortführen müssen Sie: 

  • Die Möglichkeit auf Sonderkündigungsrecht prüfen.
  • In diesem Fall die schriftliche Kündigung beim Anbieter selbst vornehmen.
  • Haben Sie kein Recht darauf, außerordentlich zu kündigen, müssen Sie die geltenden Fristen Ihres Stromlieferanten im Blick halten.
  • Dementsprechend muss die Kündigung fristgerecht eingereicht werden. 
  • Wenn Sie bereits einen neuen Stromversorger nach dem Umzug haben, übernimmt dieser meist die Kündigung. 
  • Kündigen Sie den Vertrag bei einem Umzug ohne Anschlussvertrag mit einem externen Energieversorger, rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung. 

Strom kündigen beim Umzug: Kündigungsschreiben für den Stromvertrag

Müssen Sie ihren Stromvertrag bei Umzug selbst kündigen (Sonderkündigungsrecht), brauchen Sie ein korrekt formuliertes Kündigungsschreiben, um Ihren Vertrag ordnungsgemäß zu beenden. Dazu gehören folgende Angaben: 

  • Adressierung Ihres Stromanbieters
  • Betreff: „Kündigung wegen Umzug“
  • Der gewünschte Kündigungstermin
  • Hinweis auf Sonderkündigungsrecht
  • Kunden- und Zählernummer
  • Zählerstand
  • Neue Anschrift für eventuelle Schlussrechnungen
  • Tag des Umzuges
  • Bitte um Kündigungsbestätigung

So kann das Schreiben formuliert werden: 

Betreff:
Kündigung des Stromvertrags wegen Umzugs, Kundennummer [Ihre Kundennummer oder Vertragsnummer]
Datum:
[Ihr Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,aufgrund meines bevorstehenden Umzugs kündige ich hiermit meinen Stromvertrag mit der Kundennummer [Ihre Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Bitte prüfen Sie dabei auch mein eventuell bestehendes Sonderkündigungsrecht.Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie um Angabe des genauen Vertragsendes.

Meine aktuellen Daten:
Anschrift: [Ihre aktuelle Anschrift]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]

Neue Adresse ab [Datum]:
[Neue Adresse]

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Tipp: Kündigen Sie per Brief, wählen Sie ein Einschreiben. Damit haben Sie einen Zustellnachweis. 

Strom bei Umzug kündigen oder ummelden – was ist besser?

Natürlich müssen Sie Ihren Stromanbieter beim Umzug nicht wechseln. Sie können selbst entscheiden, ob Sie den alten Vertrag beenden oder einfach nur ummelden möchten. Aber was davon ist besser?

Sind Sie mit Ihrem aktuellen Anbieter zufrieden und beliefert dieser auch den neuen Wohnort, reicht eine Ummeldung. Natürlich kann es aber nicht schaden, einmal die ein oder anderen Energieversorger am neuen Wohnort zu vergleichen. Vielleicht findet sich ja ein regionaler Stromanbieter mit besonders günstigen Konditionen. 

In allen anderen Fällen, wenn keine Lieferung möglich ist oder wenn sie unzufrieden sind, bleibt Ihnen nur der Wechsel zu einem neuen Anbieter. 

Besten Stromanbieter finden: Grundversorger und Strompreise vergleichen

Um den besten Stromanbieter zu finden, ist ein gründlicher Preisvergleich unerlässlich. Auf einer Vergleichsplattform lassen sich die verschiedenen Angebote schnell und einfach vergleichen.

Stromvergleich

Dort können Sie Tarife, Laufzeiten und Kündigungsbedingungen mühelos gegenüberstellen. So lassen sich nicht nur Preise, sondern auch Konditionen vergleichen. Darüber können Sie dann den besten Stromanbieter für Ihre Bedürfnisse finden. 

 

 

Kriterien für einen fairen Stromtarif

Beim Stromvergleich sollte jedoch nicht nur der Preis im Fokus stehen. Wichtig sind vor allem faire Tarife. Diese zeichnen sich durch transparente Preise, verständliche Vertragsbedingungen und echte Garantien aus. Weitere wichtige Punkte hierzu sind: 

  • Kurze Vertragslaufzeiten
  • Flexible Kündigungsfristen
  • Guter Kundenservice
  • Verfügbarkeit von Ökostrom

FAQs – Häufige Fragen zum Thema „Stromvertrag kündigen bei Umzug“

Hat man bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht für den Stromvertrag?

Ja, wenn Ihr bisheriger Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann oder nur zu höheren Preisen, dürfen Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen.

Wie kündige ich den Stromvertrag bei Umzug?

Den Vertrag kündigen Sie schriftlich per Brief (möglichst als Einschreiben), Fax oder E-Mail oder Einschreiben bei Ihrem bisherigen Anbieter. Geben Sie Ihre Kunden- und Zählernummer, die Anschrift der alten und neuen Wohnung, sowie das gewünschte Kündigungsdatum an und bitten Sie um eine Kündigungsbestätigung.

Welche Kündigungsfrist muss eingehalten werden?

Die Frist variiert je nach Anbieter. Bei Grundversorgern beträgt sie zwei Wochen, bei Alternativanbietern kann sie bis zu sechs Monate betragen. Planen Sie die Kündigung daher spätestens sechs Wochen vor dem Umzug ein.