Wechsel des Stromanbieters bei Umzug: Was gilt für externe Anbieter?
Wenn Sie einen Stromvertrag bei einem externen Anbieter haben und umziehen, gibt es andere Kündigungsfristen und Bedingungen zu beachten, als beim Grundversorger.
Kündigungsfrist bei externen Stromanbietern
Im Gegensatz zur Grundversorgung haben Verträge mit externen Stromanbietern häufig längere Kündigungsfristen. Gerade alte Stromverträge haben teilweise noch Fristen von 6 bis sogar 12 Wochen. Welche Frist für Ihren Vertrag gilt, lesen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach. Bei einem geplanten Umzug ist es daher umso wichtiger, den Anbieter rechtzeitig zu informieren, um die Kündigungsfrist einzuhalten.
Beispiel: Hat Ihr Vertrag eine Kündigungsfrist von acht Wochen und Sie ziehen zum 31. Oktober um, müssen Sie spätestens Ende August kündigen, um eine Verlängerung des Vertrags zu vermeiden.
Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Doch auch hier ist manchmal eine außerordentliche Kündigung möglich. Wie beim Grundversorger müssen Sie den Stromvertrag nicht behalten, wenn Ihr Energieversorger Sie nur noch zu schlechteren Konditionen beliefern kann. Kann er sie gar nicht mehr versorgen, müssen Sie sich ohnehin um einen neuen Stromvertrag bemühen. In beiden Fällen können Sie mit einer Frist von 2 Wochen den Stromvertrag beenden.
Vertragsübernahme statt Kündigung
Statt den Stromvertrag zu kündigen, ist manchmal auch die Übernahme durch den neuen Mieter Ihrer alten Wohnung möglich. Bei einigen Versorgern kann der bestehende Vertrag auf eine andere Person übertragen werden.
Was passiert, wenn die Kündigungsfrist verpasst wird?
Wenn Sie die Kündigungsfrist für Ihren Stromvertrag verpassen, bleibt der Vertrag in der Regel bestehen und verlängert sich automatisch. Die Verlängerung kann je nach Vertragsbedingungen bis zu 12 Monate betragen. Dies bedeutet, dass Sie weiterhin an den Vertrag gebunden sind und möglicherweise höhere Tarife zahlen müssen, wenn sich die Preise nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit ändern.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, auch nach Ablauf der Frist den Vertrag vorzeitig zu beenden. Eine davon ist das bereits erwähnte Sonderkündigungsrecht bei Umzug und Preiserhöhungen.
Zusätzlich sind die Regelungen seit März 2022 verbraucherfreundlicher gestaltet worden: Automatische Vertragsverlängerungen dürfen nur noch auf unbestimmte Zeit erfolgen, sodass Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen können – auch wenn Sie die ursprüngliche Frist verpasst haben.
Wechsel zum neuen Anbieter am neuen Wohnort
Bereits vor dem Umzug können Sie sich am neuen Wohnort einen neuen Stromanbieter außerhalb der Grundversorgung suchen. Am besten funktioniert das mit einem Stromvergleich für Ihre Postleitzahl.