Beim Stromvertrag gelten diese Kündigungsfristen

Jeder Stromvertrag hat Kündigungsfristen. Das schützt sowohl Sie als auch die Stromversorger vor unnötigen Kosten.

Beim Abschluss eines Stromvertrags sollten Sie die geltenden Kündigungsfristen kennen, um unerwünschte Verlängerungen zu vermeiden. Die Kündigungsfrist für einen Stromvertrag beträgt in der Regel zwei Wochen vor Vertragsende, insbesondere bei Grundversorgungstarifen. Sollten Sie einen alten Vertrag mit Mindestlaufzeit haben, können Sie ihn nach Ablauf dieser Frist meist mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen beenden. Seit März 2022 dürfen die Energieversorger ihre Verträge nach der Mindestlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall nur noch einen Monat.

Und das Sonderkündigungsrecht erlaubt Ihnen die vorzeitige Kündigung Ihres Energievertrags, beispielsweise bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug. Doch warum gibt es überhaupt die verschiedenen Kündigungsfristen für Stromverträge? Dies erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Jeder Stromvertrag hat Kündigungsfristen. Das schützt sowohl Sie als auch die Stromversorger vor unnötigen Kosten.

Beim Abschluss eines Stromvertrags sollten Sie die geltenden Kündigungsfristen kennen, um unerwünschte Verlängerungen zu vermeiden. Die Kündigungsfrist für einen Stromvertrag beträgt in der Regel zwei Wochen vor Vertragsende, insbesondere bei Grundversorgungstarifen. Sollten Sie einen alten Vertrag mit Mindestlaufzeit haben, können Sie ihn nach Ablauf dieser Frist meist mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen beenden. Seit März 2022 dürfen die Energieversorger ihre Verträge nach der Mindestlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall nur noch einen Monat.

Und das Sonderkündigungsrecht erlaubt Ihnen die vorzeitige Kündigung Ihres Energievertrags, beispielsweise bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug. Doch warum gibt es überhaupt die verschiedenen Kündigungsfristen für Stromverträge? Dies erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

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Personen im Haushalt

Warum gibt es Kündigungsfristen für Stromverträge?

Kündigungsfristen schützen sowohl Verbraucher als auch Anbieter. Sie geben Verbrauchern die nötige Zeit, den Stromanbieter zu wechseln. Anbieter können durch diese Fristen ihre Lieferketten und Kapazitäten effizient planen, um eine stabile Versorgung sicherzustellen.

Gesetzliche Regelungen zu Kündigungsfristen

In Deutschland sind Kündigungsfristen für Stromverträge gesetzlich geregelt. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz müssen die Kündigungsfristen transparent und fair gestaltet sein. Standardmäßig beträgt die Kündigungsfrist bei Stromverträgen vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Für Sonderkundenverträge, wie sie bei speziellen Tarifen oder Rabatten angeboten werden, gelten oft besondere Bedingungen, die ebenfalls eine vierwöchige Kündigungsfrist beinhalten.

Welche Kündigungsfristen gelten für Stromverträge?

Je nach Art Ihres Stromvertrags können die Kündigungsfristen aber variieren. Möglich sind:

  1. Standardtarife: Die Kündigungsfrist für Standardtarife beträgt in der Regel vier Wochen zum Monatsende. Diese Frist gilt sowohl für Verbraucher als auch für Anbieter.
  2. Sondertarife: Bei Sondertarifen oder individuellen Vereinbarungen kann die Kündigungsfrist abweichen, sollte aber in der Regel auch vier Wochen betragen, es sei denn, es wurde vertraglich anders geregelt.
  3. Vertragsverlängerung: Wenn die Kündigung nicht rechtzeitig beim Stromanbieter per Brief, Fax oder E-Mail (in Textform) erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch.

Stromanbieter Kündigungsfrist verpasst: Was nun?

Wenn Sie die Kündigungsfrist verpasst haben, verlängert sich Ihr Stromvertrag in der Regel automatisch um eine bestimmte Dauer, meist um 12 Monate. In dieser Situation sollten Sie Folgendes beachten:

  • Schnell reagieren: Setzen Sie sich sofort mit Ihrem Versorger in Verbindung. Manchmal sind Anbieter bereit, eine verspätete Kündigung zu akzeptieren, insbesondere wenn ein Wechsel zu einem anderen Anbieter geplant ist.
  • Sonderkündigungsrecht prüfen: Prüfen Sie, ob Sie aufgrund einer Preiserhöhung oder einer anderen Vertragsänderung ein Sonderkündigungsrecht haben, das Ihnen erlaubt, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Im Zweifelsfall holen Sie sich eine Rechtsberatung bei Ihrer Verbraucherzentrale. 

Stromvertrag Kündigungsfrist nach Mindestvertragslaufzeit

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit haben Sie in der Regel die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu beenden. Hatte Ihr Vertrag beispielsweise eine Laufzeit von 24 Monaten, können Sie ab dem 25. Monat jederzeit mit dieser Frist kündigen. 

Stromvertrag kündigen zum 1. oder 31.

Die Entscheidung, ob Sie Ihren Stromvertrag zum 1. oder zum 31. eines Monats kündigen sollten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:

  • Kündigung zum 31.: Dies ist häufig der einfachste und sauberste Weg, da viele Verträge auf Monatsbasis abgerechnet werden. Eine Kündigung zum Monatsende sorgt für eine saubere Abrechnung ohne Zwischenstände, Nachzahlungen etc.
  • Kündigung zum 1.: Diese Option ist sinnvoll, wenn Sie direkt zum 1. mit einem neuen Vertrag beginnen möchten.

Sonderkündigungsrecht Strom: Wann greift es?

Natürlich gibt es auch bei den Energieverträgen ein Sonderkündigungsrecht. Diese außerordentliche Kündigung erlaubt es Ihnen, Ihren Stromvertrag auch außerhalb der regulären Kündigungsfristen zu beenden. Typische Gründe dafür sind:

  • Preiserhöhungen: Erhöht Ihr Anbieter die Preise, können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ankündigung der Preiserhöhung den Strom kündigen.
  • Umzug: Bei einem Umzug steht Ihnen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu. Das ist der Fall, wenn Ihr Stromanbieter Sie am neuen Wohnort nicht beliefern kann.
  • Änderungen der Vertragsbedingungen: Jede wesentliche Änderung der Vertragsbedingungen kann ebenfalls ein Grund zur Sonderkündigung sein.

Kündigungsfrist beim Grundversorger

Wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden, gelten besondere Kündigungsfristen. Diese sind oft flexibler als bei anderen Stromtarifen.

Warum ist die Kündigungsfrist bei der Grundversorgung anders?

Die Grundversorgung unterliegt den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), das Verbrauchern besondere Schutzrechte einräumt. Da die Grundversorgung als Grundrecht für alle Haushalte gilt, sind die Kündigungsbedingungen besonders verbraucherfreundlich gestaltet.

Welche Fristen gelten beim Vertrag mit dem Grundversorger?

Möchten Sie aus dem Grundversorgertarif heraus zu einem neuen Stromanbieter wechseln, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax den vereinbarten Vertrag kündigen.

Warum sollte man den Grundversorger wechseln?

Die Grundversorgung ist in vielen Fällen teurer als die meisten anderen Stromtarife der externen Anbieter. Daher lohnt es sich, regelmäßig den Markt zu überprüfen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Wechsel des Stromanbieters bei Umzug

Ein Umzug ist ein häufiger Anlass, den Stromanbieter zu wechseln. Gerade beim Grundversorger gelten hierbei besondere Regelungen, die den Wechsel erleichtern können.

Kündigungsfrist beim Grundversorger bei Umzug

Haben Sie einen Grundversorgertarif und ziehen Sie um, können Sie den Vertrag in der Regel mit einer kurzen Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen. Diese Frist gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Umzug dem Grundversorger mitteilen. 

Beispiel: Wenn Sie zum 31. eines Monats umziehen und den Grundversorger spätestens am 17. desselben Monats über den Umzug informieren, können Sie den Vertrag zum Umzugsdatum (31.) beenden und müssen keine weiteren Zahlungen für die alte Wohnung leisten.

Neue Fristen am neuen Wohnort

Wenn Sie am neuen Wohnort ebenfalls in die Grundversorgung wechseln möchten, gelten dort die gleichen Regelungen. Sie können den neuen Grundversorgungsvertrag ebenfalls mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, falls Sie später zu einem anderen Anbieter wechseln möchten.

Was passiert bei einer verspäteten Kündigung?

Sollten Sie die zweiwöchige Kündigungsfrist verpassen, kann der Grundversorger den Vertrag weiterhin aufrechthalten, bis die Kündigung wirksam wird. Dies könnte dazu führen, dass Sie für die alte Wohnung weiterhin Strom zahlen müssen, auch wenn Sie bereits ausgezogen sind. Um dies zu vermeiden, sollten Sie sich immer an die Kündigungsfrist halten.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Haben Sie den Termin verpasst, greift im Falle eines Umzuges vielleicht das Sonderkündigungsrecht. Vor allem wenn Sie Strom vom Grundversorger beziehen, ist das der Fall. Denn die regionalen Stadtwerke beliefern sie nicht außerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs. Wenn diese Sie also an Ihrem neuen Wohnort nicht beliefern können, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Dies beträgt 14 Tage.

Wechsel des Stromanbieters bei Umzug: Was gilt für externe Anbieter?

Wenn Sie einen Stromvertrag bei einem externen Anbieter haben und umziehen, gibt es andere Kündigungsfristen und Bedingungen zu beachten, als beim Grundversorger.

Kündigungsfrist bei externen Stromanbietern

Im Gegensatz zur Grundversorgung haben Verträge mit externen Stromanbietern häufig längere Kündigungsfristen. Gerade alte Stromverträge haben teilweise noch Fristen von 6 bis sogar 12 Wochen. Welche Frist für Ihren Vertrag gilt, lesen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach. Bei einem geplanten Umzug ist es daher umso wichtiger, den Anbieter rechtzeitig zu informieren, um die Kündigungsfrist einzuhalten.

Beispiel: Hat Ihr Vertrag eine Kündigungsfrist von acht Wochen und Sie ziehen zum 31. Oktober um, müssen Sie spätestens Ende August kündigen, um eine Verlängerung des Vertrags zu vermeiden.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Doch auch hier ist manchmal eine außerordentliche Kündigung möglich. Wie beim Grundversorger müssen Sie den Stromvertrag nicht behalten, wenn Ihr Energieversorger Sie nur noch zu schlechteren Konditionen beliefern kann. Kann er sie gar nicht mehr versorgen, müssen Sie sich ohnehin um einen neuen Stromvertrag bemühen. In beiden Fällen können Sie mit einer Frist von 2 Wochen den Stromvertrag beenden

Vertragsübernahme statt Kündigung

Statt den Stromvertrag zu kündigen, ist manchmal auch die Übernahme durch den neuen Mieter Ihrer alten Wohnung möglich. Bei einigen Versorgern kann der bestehende Vertrag auf eine andere Person übertragen werden. 

Was passiert, wenn die Kündigungsfrist verpasst wird?

Wenn Sie die Kündigungsfrist für Ihren Stromvertrag verpassen, bleibt der Vertrag in der Regel bestehen und verlängert sich automatisch. Die Verlängerung kann je nach Vertragsbedingungen bis zu 12 Monate betragen. Dies bedeutet, dass Sie weiterhin an den Vertrag gebunden sind und möglicherweise höhere Tarife zahlen müssen, wenn sich die Preise nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit ändern.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, auch nach Ablauf der Frist den Vertrag vorzeitig zu beenden. Eine davon ist das bereits erwähnte Sonderkündigungsrecht bei Umzug und Preiserhöhungen. 

Zusätzlich sind die Regelungen seit März 2022 verbraucherfreundlicher gestaltet worden: Automatische Vertragsverlängerungen dürfen nur noch auf unbestimmte Zeit erfolgen, sodass Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen können – auch wenn Sie die ursprüngliche Frist verpasst haben.

Wechsel zum neuen Anbieter am neuen Wohnort

Bereits vor dem Umzug können Sie sich am neuen Wohnort einen neuen Stromanbieter außerhalb der Grundversorgung suchen. Am besten funktioniert das mit einem Stromvergleich für Ihre Postleitzahl.

Wie kommen Sie aus einem 2-Jahres-Stromvertrag raus?

Bei einem 2-Jahres-Vertrag sind Sie grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit gebunden. Doch auch hier gibt es Möglichkeiten, den Vertrag vorzeitig zu beenden:

  • Sonderkündigungsrecht: Prüfen Sie, ob Sie aufgrund einer Preiserhöhung, eines Umzugs oder anderer Änderungen im Vertrag ein Sonderkündigungsrecht haben.
  • Vertragsübernahme: Wenn Sie jemanden finden, der bereit ist, den Vertrag zu übernehmen, können Sie den Vertrag mit Zustimmung des Anbieters auf eine andere Person übertragen.

Wie kommen Sie aus einem 2-Jahres-Stromvertrag raus?

Bei einem 2-Jahres-Vertrag sind Sie grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit gebunden. Doch auch hier gibt es Möglichkeiten, den Vertrag vorzeitig zu beenden:

  • Sonderkündigungsrecht: Prüfen Sie, ob Sie aufgrund einer Preiserhöhung, eines Umzugs oder anderer Änderungen im Vertrag ein Sonderkündigungsrecht haben.
  • Vertragsübernahme: Wenn Sie jemanden finden, der bereit ist, den Vertrag zu übernehmen, können Sie den Vertrag mit Zustimmung des Anbieters auf eine andere Person übertragen.

FAQs – Häufige Fragen zu den Kündigungsfristen bei Stromverträgen

Sind alle Stromverträge monatlich kündbar?

Nein, nicht alle Stromverträge sind monatlich kündbar. Verträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, sind nach der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar. Ältere Verträge können längere Fristen haben und sich um bis zu ein Jahr verlängern.

Kann man den Stromvertrag jederzeit kündigen?

Nein, Stromverträge können nicht jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss innerhalb der vertraglich festgelegten Frist erfolgen. Nach der Mindestlaufzeit können Verträge ab März 2022 laut dem Gesetz für faire Verbraucherverträge monatlich gekündigt werden. Sonderkündigungsrechte bestehen bei Umzug oder Preiserhöhungen.

Kann man einen 2-jährigen Stromvertrag vorzeitig kündigen?

Ein 2-jähriger Stromvertrag kann normalerweise nicht vorzeitig gekündigt werden. Eine Ausnahme besteht nur bei Sonderkündigungsrecht, z. B. bei Preiserhöhungen oder Umzug. Ohne Sonderkündigung müssen Sie die volle Laufzeit einhalten.

Sind alte Verträge auch monatlich kündbar?

Alte Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, sind nicht automatisch monatlich kündbar. Diese Verträge können sich bei Nichtkündigung um bis zu ein Jahr verlängern.