Stromvertrag mit Prämie: Stromanbieter wechseln und Prämie sichern – so gehts!

Ein Stromvertrag mit Prämie ist ein verlockendes Angebot vieler Stromanbieter an ihre Neukunden. Doch oft ist ein Prämien-Vertrag teurer als ein Liefervertrag ohne Sachleistung.

Viele Stromanbieter bieten zum Abschluss eines Stromvertrags diverse Sachprämien an. Von Smartphones über Fernseher bis hin zu E-Bikes ist alles dabei. Aber warum erhalten Neukunden Prämien? Und sind diese wirklich geschenkt? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über Stromverträge mit Prämien, einschließlich gesetzlicher Regelungen und Fallstricke, auf die Sie achten sollten.

Ein Stromvertrag mit Prämie ist ein verlockendes Angebot vieler Stromanbieter an ihre Neukunden. Doch oft ist ein Prämien-Vertrag teurer als ein Liefervertrag ohne Sachleistung.

Viele Stromanbieter bieten zum Abschluss eines Stromvertrags diverse Sachprämien an. Von Smartphones über Fernseher bis hin zu E-Bikes ist alles dabei. Aber warum erhalten Neukunden Prämien? Und sind diese wirklich geschenkt? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über Stromverträge mit Prämien, einschließlich gesetzlicher Regelungen und Fallstricke, auf die Sie achten sollten.

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Personen im Haushalt

Warum bieten Stromanbieter beim Wechsel Prämien an?

Stromanbieter nutzen Prämien als Marketingstrategie, um Neukunden zu gewinnen. Da der Strommarkt in Deutschland stark umkämpft ist, versuchen Anbieter, sich mit attraktiven Geschenken von der Konkurrenz abzuheben. Denn für viele Verbraucher ist eine Sachprämie ein zusätzlicher Anreiz, zu einem neuen Stromanbieter zu wechseln. Selbst dann, wenn ein anderer Energieversorger sie mit einem günstigeren Strompreis beliefern würde. 

Stromvertrag mit Prämien für Bestandskunden: Gibt es das?

Und nicht nur Neukunden erhalten beim Abschluss eines neuen Stromvertrags vom Energieanbieter eine einmalige Prämie. Auch für Bestandskunden gibt es diesen Kundenservice. Aber er wird weniger häufig angeboten und oftmals sind die Angebote nicht so attraktiv wie die Neukundenprämien. 

In den meisten Fällen erhalten langjährige Kunden bei einer jährlichen Vertragsverlängerung Treueprämien oder Boni. Oft gibt es einen extra Bonus für eine erfolgreiche Neukundenwerbung. Dies kann ein Sachgeschenk sein oder eine kleine „Gutschrift“ auf die nächste Stromrechnung. 

Gibt es gesetzliche Regelungen bezüglich des Geldwertes einer Prämie?

Für welches Modell sich der Anbieter entscheidet und ob Sie eine neue Waschmaschine oder nur eine einfache Kaffeemaschine erhalten, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Hier gibt es keine gesetzliche Obergrenze für den Geldwert. Allerdings unterliegt die Vergabe derartiger Prämien strengen Transparenzanforderungen. Das bedeutet, dass alle mit der Prämie verbundenen Kosten, wie etwa eine notwendige Zuzahlung oder erhöhte Strompreise, klar und deutlich in den Vertragsbedingungen aufgeführt sein müssen. Dadurch soll verhindert werden, dass Verbraucher durch scheinbar attraktive Prämien zu einem Stromwechsel gelockt werden und am Ende in überteuerten Verträgen feststecken. 

Prämien sind keine Geschenke

Denn in der Tat sind Prämien zum Stromvertrag nicht als „Geschenk“ im rechtlichen Sinne zu sehen. Oftmals wird eine Zuzahlung verlangt, oder der Stromtarif selbst ist höher. Damit zahlen Sie quasi die Sachzuwendung indirekt ab. Wie sonst könnten die vielen Stromanbieter die Kosten für die Prämien kompensieren? Prüfen Sie daher immer genau, ob der Stromtarif mit Prämie wirklich günstiger ist als ein regulärer Tarif ohne Prämie. Am einfachsten funktioniert das mit einem Stromvergleich. Hier erhalten Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl nicht nur den günstigsten Stromanbieter für Ihre Region angezeigt. Sie können ebenso den Tarif berechnen – mit und ohne Sachleistung. 

Gewährung der Prämie und rechtliche Vorschriften

Übrigens: Eine gesetzliche Vorschrift gibt es dann doch. Die Prämie für die verschiedenen Stromtarife der einzelnen Anbieter gibt es nur bei erfolgreichem Vertragsabschluss. Und nach Beginn der Stromlieferung. Zum einen schützt diese Regelung den Verbraucher vor unlauteren Versprechungen und der Gefahr, womöglich doch nicht beliefert werden zu können. 

Zugleich wird der Energieversorger vor Kundinnen und Kunden geschützt, die sich lediglich einen Strom mit Prämie sichern wollen. Aber in Wirklichkeit keinen Gedanken daran verschwenden, den Anbieter zu wechseln. 

Diese Regelungen dienen dazu, den Verbraucherschutz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Prämienangebote nicht irreführend sind. Verbraucher sollten immer die gesamten Vertragsbedingungen prüfen, um sicherzugehen, dass sie von einem Prämienangebot tatsächlich profitieren.

Prämie sichern: Mindestverbrauch beachten

Ein weiterer Punkt, den Sie beachten sollten, ist der Mindestverbrauch. Viele Sachleistungen sind an einen gewissen Mindestverbrauch gebunden. Damit wird die Prämie erst dann ausgezahlt oder übergeben, wenn ein vertraglich festgelegter Jahresverbrauch erreicht wurde. Sollte Ihr tatsächlicher Stromverbrauch also unter dem Mindestwert liegen, kann der Stromanbieter eine Prämie zurückhalten oder eine einseitige Änderung durchführen. Einige Versorger vermerken in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen sogar, dass bei Unterschreitung des Mindestverbrauchs eine bereits ausgezahlte Prämie mit der Jahresrechnung wieder verrechnet werden kann​

Ist die Prämie an bestimmte Mindestvertragslaufzeiten gebunden?

Ja, zwölf Monate Vertragslaufzeit ist hier das Minimum. Oft beträgt die besagte Mindestvertragslaufzeit sogar 24 Monate. Diese lange Laufzeit garantiert, dass der Anbieter die Kosten der Prämie durch die Stromlieferung über die Vertragslaufzeit hinweg decken kann. 

Darf ich die Prämie bei vorzeitiger Kündigung behalten?

Sollten Sie doch vorzeitig wechseln wollen und kündigen, erhalten Sie auch nicht die Prämie. Denn für gewöhnlich wird diese erst nach der vertraglich vereinbarten Zeit übergeben. Die Prämienvergabe ist meist an die Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit gebunden. Wurde sie bereits nach Abschluss des Stromtarifs ausgezahlt, darf der Anbieter die Prämie zurückfordern oder eine entsprechende Gebühr verlangen, um die Kosten der Prämie zu decken. Die genaue Regelung dafür wird in den Vertragsbedingungen festgelegt.

Beliebte Prämien bei Stromverträgen 2024

Aber welche Prämien sind denn jetzt nun bei dem Abschluss eines neuen Stromvertrags möglich? Hier sind einige der beliebtesten Prämien, die wir 2024 bei verschiedenen Anbietern finden konnten:

  • Smartphones: Viele Anbieter, darunter Yello Strom, bieten aktuelle Smartphones als Prämie an. Dazu gehören Modelle von Samsung und Apple, oft gegen eine geringe Zuzahlung, 
  • E-Scooter: E-Scooter sind eine sehr gefragte Prämie, insbesondere bei Anbietern wie Yello Strom. Diese Prämie spricht vor allem junge und umweltbewusste Kunden an, die ein nachhaltiges Fortbewegungsmittel suchen​.
  • E-Bikes: Anbieter wie Sparstrom bieten E-Bikes als Prämie an. 
  • Fernseher: Smart-TVs gehören ebenfalls zu den häufig angebotenen Sachgeschenken vieler Stromanbieter. Yello Strom und Sparstrom bieten unter anderem 55-Zoll-Modelle gegen eine Zuzahlung an.​
  • PlayStation 5: Die PlayStation 5 ist eine der begehrtesten Prämien und wird von Anbietern wie Sparstrom angeboten. Diese Prämie ist oft an eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten gebunden​.

Überblick über aktuelle Prämienangebote der Stromanbieter (2024)

Gänge Stromanbieter mit Prämien in Deutschland sind:

  1. Yello Strom
  • Prämien: 55-Zoll UHD-TV, Smartphones (z. B. Samsung Galaxy, iPhone)
  • Zuzahlung: Variiert je nach Wunschgerät
  • Vertragslaufzeit: 18 bis 24 Monate
  • Besonderheiten: Kombiniert mit Ökostromtarifen erhältlich.
  1. Badenova
  • Prämien: Verschiedene TV-Modelle bis zu 75 Zoll
  • Zuzahlung: Erforderlich je nach Modell
  • Vertragslaufzeit: 24 Monate
  • Besonderheiten: Auch E-Bikes und E-Scooter im Angebot.
  1. E.ON
  • Prämien: Gutscheine für Amazon, Zalando
  • Vertragslaufzeit: 24 Monate
  • Besonderheiten: Neukundenbonus möglich, in Kombination mit Ökostromtarifen.
  1. EnBW
  • Prämien: Smartwatches, Tablets, Haushaltsgeräte wie Küchenmaschinen
  • Zuzahlung: Teilweise erforderlich
  • Vertragslaufzeit: 12 bis 24 Monate
  • Besonderheiten: Treueprämien für Bestandskunden, besonders für Wechsel auf Ökostromtarife.
  1. Innogy
  • Prämien: High-End-Smartphones, Laptops
  • Vertragslaufzeit: 24 Monate
  • Besonderheiten: Exklusive Prämienangebote bei Vertragsverlängerung, häufig in Kombination mit regionalen Bonusprogrammen.
  1. RWE
  • Prämien: Spielekonsolen wie PlayStation 5, Gaming-PCs
  • Vertragslaufzeit: 24 Monate
  • Besonderheiten: Prämien auch für Bestandskunden bei bestimmten Treueprogrammen.
  1. Sparstrom
  • Prämien: E-Bikes, E-Scooter, Fitnessgeräte
  • Vertragslaufzeit: 24 Monate
  • Besonderheiten: Fokus auf nachhaltige Prämien in Verbindung mit Ökostrom.

Stromanbieterwechsel: Besondere Prämien bei Ökostrom

Gerade Ökostromanbieter setzen zunehmend auf Prämien beim Abschluss eines Stromvertrags, um umweltbewusste Kunden zu gewinnen. Die Prämien sind oft ähnlich wie bei konventionellen Stromtarifen, beinhalten jedoch häufig Produkte, die im Einklang mit der nachhaltigen Ausrichtung des Tarifs stehen. Hier sind einige Besonderheiten:

  1. Nachhaltige Prämien: Einige Ökostromanbieter bieten Prämien an, die umweltfreundlich sind, wie z. B. E-Bikes, Solargeräte oder nachhaltige Haushaltsprodukte. Diese Prämien sollen die umweltfreundliche Lebensweise der Kunden unterstützen.
  2. Gutscheine für Umweltprojekte: Statt physischer Prämien bieten manche Energieversorger Gutscheine an, die in nachhaltige Projekte investiert werden können. Dazu gehört beispielsweise ein Gutschein für das Pflanzen von Bäumen oder die Unterstützung von Solarprojekten.
  3. Standardprämien: Auch bei Ökostromtarifen gibt es die typischen Prämien wie Smartphones, Fernseher oder E-Scooter. Diese Prämien sind vergleichbar mit denen, die bei herkömmlichen Stromtarifen angeboten werden. Der Unterschied liegt hier meist in der ökologischen Ausrichtung der Prämie oder dem damit verbundenen Versprechen, dass ein Teil der Kosten in erneuerbare Energien investiert wird.

FAQs – Häufige Fragen zum Stromvertrag mit Prämie

Wann erhalten Sie die Prämie zu Ihrem Stromtarif?

Die ausgewählte Prämie wird üblicherweise nach Ablauf der Widerrufsfrist (zwei Wochen) binnen sechs Wochen an den Kunden geschickt. Ausnahme ist eine Bindung an eine Mindestvertragslaufzeit. Dann kann die Sachleistung erst im Nachgang übermittelt werden.

Welche Voraussetzungen gibt es bei einem Stromvertrag mit Prämie?

In der Regel bekommen Neukunden die Stromwechsel-Prämie von den Stromanbietern. Manche Energielieferanten setzen auch Bestandskunden-Prämien in Form von Boni bei Neukundengewinn.

Muss die Prämie bei vorzeitiger Kündigung zurückgegeben werden?

Die Prämie darf bei vorzeitiger Kündigung behalten werden, auch wenn Sie nicht durch Selbstverschulden (Nicht-Zahlung) vom Anbieter gekündigt werden. Oder wenn Sie sich selbst für einen Anbieterwechsel entscheiden. Jedoch wird meist eine Restgebühr erhoben, die der vertraglichen Restlaufzeit entspricht. Die Gebühr wird als Einmalzahlung auf den zu zahlenden Abschlag der Schlussrechnung addiert.