Stromvertrag widerrufen: So gelingt der Widerruf mit dem Widerrufsrecht

Innerhalb von 14 Tagen können Sie nach Vertragsabschluss Ihren Stromvertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. 

Wie bei eigentlich allen Vertragsarten gibt es auch bei Stromverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dazu haben Sie nach dem Abschluss 14 Tage Zeit, den Widerruf per Brief an den Energieversorger zu senden. Wichtig dabei ist, dass der Widerruf fristgerecht erfolgt und den Vorgaben des Anbieters entspricht. Andernfalls bleibt der Rücktritt vom Energievertrag unwirksam.

Innerhalb von 14 Tagen können Sie nach Vertragsabschluss Ihren Stromvertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. 

Wie bei eigentlich allen Vertragsarten gibt es auch bei Stromverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dazu haben Sie nach dem Abschluss 14 Tage Zeit, den Widerruf per Brief an den Energieversorger zu senden. Wichtig dabei ist, dass der Widerruf fristgerecht erfolgt und den Vorgaben des Anbieters entspricht. Andernfalls bleibt der Rücktritt vom Energievertrag unwirksam.

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Voraussetzungen für den Widerruf

Um nun Ihren Stromvertrag wirksam widerrufen zu können, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch den genauen Zeitpunkt, ab wann Widerrufsrecht und -frist beginnen und welche Verträge überhaupt widerrufbar sind.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für das Widerrufsrecht bei Stromverträgen basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 355 BGB, der das allgemeine Recht zum Widerruf bei Verbraucherverträgen regelt. Das bedeutet, dass du als Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss die Möglichkeit hast, den Vertrag mit deinem Stromanbieter zu widerrufen. Dabei ist keine Begründung erforderlich, der Widerruf kann z. B. per Brief an den Anbieter gesendet werden. Ergänzt wird diese Regelung durch § 356 BGB, der weitere Details zur Widerrufsfrist und den Bedingungen für Verträge wie Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumverträge festlegt.

Wichtig: Der Anbieter muss Ihnen eine Belehrung über das Widerrufsrecht zustellen. Sollte das nicht geschehen, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu ein Jahr und 14 Tage.

Widerrufsberechtigte Verträge

Widerrufsberechtigte Verträge sind hauptsächlich zwei Vertragsarten: Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge.

  • Fernabsatzverträge entstehen, wenn der Vertrag über Kommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail oder Internet abgeschlossen wird, ohne dass ein direkter persönlicher Kontakt zwischen Verbraucher und Anbieter stattfindet. Diese Art von Verträgen gewährt dem Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist zu kündigen​. 
  • Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge, die  an der Haustür, auf der Straße oder bei Werbeaktionen in öffentlichen Räumen abgeschlossen werden. Auch hier steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.

Beginn der Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist für einen Stromvertrag beträgt grundsätzlich 14 Tage – beginnt jedoch erst, wenn Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert wurden. In der Regel wird diese Information zusammen mit der Auftragsbestätigung oder in einem separaten Schreiben zugestellt. 

Sollte es zu einem vorzeitigen Lieferbeginn gekommen sein, also wenn der Lieferant Sie bereits innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist entsprechend Ihres Tarifs mit Strom versorgt hat, müssen Sie diese Leistungen bezahlen. Diese Vereinbarung (Einverständnis zum vorzeitigen Lieferbeginn) muss aber klar in den Vertragsunterlagen erwähnt sein. 

Wie funktioniert der Widerruf beim Strom?

Der Widerruf eines Stromvertrags erfolgt durch eine klare und eindeutige Erklärung per E-Mail, Brief oder Fax. Eine bestimmte Form für das Widerrufsschreiben gibt es nicht. Wichtig ist nur, dass in der Kündigung Ihr Name, die Adresse, Kundennummer/Vertragsnummer und die Zählernummer angegeben sind.

Eine formlose Widerrufserklärung (ohne Angabe von Gründen) reicht übrigens aus. Gerne können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag auch mit unserem vorgefertigten Widerrufsformular kündigen:

Stromvertrag widerrufen: Muster

Kostenlose Vorlage zur Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrags:

Absender: [Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Ihre E-Mail-Adresse]
Empfänger: [Name des Stromanbieters]
[Adresse des Stromanbieters]
Datum: [Datum]
Betreff: Widerruf meines Stromvertrags für die Zählernummer [Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe den am [Datum] geschlossenen Stromvertrag mit der Vertragsnummer [Vertragsnummer] und Kundennummer [Kundennummer].

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Widerrufs sowie die Beendigung des Vertrags schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Um den Beweis des Widerrufs sicherzustellen, wird empfohlen, das Schreiben schriftlich und per Einschreiben oder mit einer Lesebestätigung (E-Mails) zu versenden.

Auswirkungen des Widerrufsrechts beim Stromvertrag

  • Vor Beginn der Lieferung: Wenn der Widerruf vor dem Beginn der Stromlieferung erfolgt, gilt der Vertrag als vollständig hinfällig. Das bedeutet, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist und keine Zahlungen erforderlich sind. Der Kunde ist somit von allen vertraglichen Verpflichtungen befreit, und es dürfen keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt werden​. 
  • Nach Beginn der Lieferung: Hat der Kunde den Widerruf bereits erklärt, nachdem die Stromlieferung begonnen hat, muss er für den bereits gelieferten Strom zahlen. Das gilt jedoch nur, wenn der Kunde ausdrücklich verlangt hat, dass die Lieferung bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt und er ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Ansonsten hat er keine Zahlungsverpflichtung​.
  • Rücktritt ohne Gebühren: Ein wirksamer Widerruf befreit den Kunden von weiteren vertraglichen Verpflichtungen. Der Anbieter darf keine zusätzlichen Gebühren erheben oder Leistungen verlangen, sobald der Widerruf erfolgt ist​.

Vertrag beim Energieanbieter widerrufen: Sonderfälle

In bestimmten Sonderfällen gelten beim Widerruf eines Energievertrags jedoch Regelungen, die über das allgemeine Widerrufsrecht hinausgehen. Dazu zählen unter anderem Situationen, in denen der Kunde nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde oder der Vertrag ungewollt abgeschlossen wurde.

Fehlende Widerrufsbelehrung

Wurde der Kunde vom Energieanbieter nicht korrekt oder gar nicht über das Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Widerrufsfrist. Dann haben Sie ein Jahr und 14 Tage Zeit, den neu abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Dies gibt Ihnen ausreichend Spielraum, um nachträglich zu reagieren. Eine fehlerhafte Belehrung kann sich nicht nur auf die Länge der Frist auswirken, sondern auch auf die Gültigkeit bereits erfolgter Leistungen. In einem solchen Fall wird der Vertrag rechtlich so behandelt, als wäre er nie zustande gekommen. 

Ungewollte Verträge

Ungewollte Verträge entstehen häufig durch Haustürgeschäfte oder unerlaubte Telefonanrufe. Ist unwissentlich oder unter Druck ein Vertrag zustande gekommen, sollten Sie so schnell wie möglich den Vertrag schriftlich widerrufen. Bewahren Sie zusätzlich alle relevanten Unterlagen wie Werbematerialien oder Vertragskopien auf, um das Vertragsende im Streitfall zu untermauern.

Übrigens: Ein Widerruf ist auch dann möglich, wenn Sie erst nach Vertragsabschluss bemerken, dass Sie diesen nicht gewollt haben. 

FAQs – Häufige Fragen zum Thema „Stromvertrag widerrufen“

Kann man einen Stromvertrag widerrufen?

Ja, Sie können einen Stromvertrag (und Gasvertrag) nach Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen widerrufen (ohne Angabe von Gründen). Ein Widerruf muss schriftlich erfolgen.

Kann ich einen gerade abgeschlossenen Vertrag widerrufen?

Ja, wenn der Stromvertrag vor Kurzem abgeschlossen wurde, gilt ebenfalls die 14 Tagesfrist. Sie beginnt ab Vertragsschluss mit Erhalt der Widerrufsbelehrung.

Wie kommt man aus dem Stromvertrag raus?

Neben dem Widerruf gibt es die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Werden Sie bereits beliefert, muss der Energieertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Bei Preiserhöhungen gilt ein Sonderkündigungsrecht. 

Habe ich immer 14 Tage Widerrufsrecht?

Sie haben immer ein 14 Tage Widerrufsrecht, aber nur bei Fernabsatzverträgen oder Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen.