Widerrufsrecht Stromvertrag: Eine umfassende Anleitung für einen korrekten Widerruf

Grundsätzlich haben Sie ein Widerrufsrecht für Ihren Stromvertrag. Dieses gilt aber nur vor Lieferbeginn.

Das Widerrufsrecht beim Stromvertrag ist ein zentraler Bestandteil des Verbraucherschutzes in Deutschland. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ihren Stromvertrag zu widerrufen. Besonders bei Verträgen, die außerhalb von einem Geschäftsraum oder über Fernabsatzwege (z. B. online oder telefonisch) abgeschlossen wurden, ist dies relevant. Im Folgenden möchten wir Ihnen alle rechtlichen Grundlagen zum Widerruf Ihres Stromvertrags beschreiben, einschließlich der Fristen, der Anforderungen an die Widerrufsbelehrung, sowie einer genauen Anleitung zur Erstellung eines Widerrufschreibens.

Grundsätzlich haben Sie ein Widerrufsrecht für Ihren Stromvertrag. Dieses gilt aber nur vor Lieferbeginn.

Das Widerrufsrecht beim Stromvertrag ist ein zentraler Bestandteil des Verbraucherschutzes in Deutschland. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ihren Stromvertrag zu widerrufen. Besonders bei Verträgen, die außerhalb von einem Geschäftsraum oder über Fernabsatzwege (z. B. online oder telefonisch) abgeschlossen wurden, ist dies relevant. Im Folgenden möchten wir Ihnen alle rechtlichen Grundlagen zum Widerruf Ihres Stromvertrags beschreiben, einschließlich der Fristen, der Anforderungen an die Widerrufsbelehrung, sowie einer genauen Anleitung zur Erstellung eines Widerrufschreibens.

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Das Widerrufsrecht beim Stromvertrag

Beim Widerrufsrecht eines Stromvertrags sind sowohl § 312g BGB als auch § 356 BGB relevant:

  1. 312g BGB: Dieser Paragraf legt das Widerrufsrecht für Verbraucherverträge (beispielsweise Strom- und Gasvertrag) fest. Vor allem aber für Verträge, die außerhalb eines Geschäftsraums oder über Fernabsatz (z. B. online oder per Telefon) abgeschlossen wurden. Verbraucher haben demnach 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dieser Paragraf stellt die Grundlage des Widerrufsrechts dar.
  2. 356 BGB: Dieser Paragraf bezieht sich auf die Widerrufsfristen und spezifiziert, wann die 14-tägige Frist beginnt. Bei Stromverträgen beginnt die Frist, sobald der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Falls die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder nicht erfolgte, verlängert sich die Frist um 12 Monate und 14 Tage. § 356 BGB ist daher entscheidend für die genaue Fristberechnung des Widerrufsrechts​.

Zusammengefasst: § 312g BGB regelt das Recht auf Widerruf für bestimmte Vertragsarten, während § 356 BGB die Fristen und den genauen Beginn der Widerrufsfrist festlegt. Beide Paragrafen sind in Kombination relevant für das Widerrufsrecht bei Stromverträgen.

Widerrufsbelehrung und Beginn der Widerrufsfrist

Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem Sie über Widerrufsrecht und -frist (Widerrufsbelehrung) informiert wurden.  Die Belehrung über das Widerrufsrecht muss Ihnen Ihr Energieversorger in Textform (per Brief oder E-Mail) mitteilen. Darin müssen folgende Informationen enthalten sein:

  • Hinweis auf das Widerrufsrecht und die Dauer der Frist.
  • Beginn der Widerrufsfrist, üblicherweise ab dem Vertragsabschluss oder Erhalt der Widerrufsbelehrung.
  • Informationen zur Form des Widerrufs: Der Widerruf kann in der Regel schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.

Falls die Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist, verlängert sich Ihr gesetzliches Widerrufsrecht um ein Jahr und 14 Tage. 

Widerruf vor Lieferbeginn

Grundsätzlich haben Sie das Recht zum Widerruf immer direkt nach dem Vertragsabschluss mit dem neuen Anbieter. In der Regel ist es sogar so, dass der Widerruf bereits vor dem Lieferbeginn gilt. Erst mit Beginn der Belieferung ist kein Widerruf mehr möglich. Deswegen gilt: Beachten Sie genau die 14-tägige Frist.

Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, entstehen Ihnen aber keine Kosten. In diesem Fall können Sie einfach einen Anbieterwechsel durchführen.

Vertrag widerrufen – per E-Mail, Telefon oder Brief?

Der Widerruf kann formlos erfolgen, das heißt, Sie müssen keine speziellen Formulierungen verwenden. Sie können die Kündigung für Ihren Tarif nach Vertragsschluss per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg einreichen. Dafür stellen einige Stromanbieter auch spezielle Widerrufsformulare zur Verfügung, die online genutzt werden können.

Tipp: Gestalten Sie den Widerruf schriftlich nachweisbar, z. B. per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendebericht. So kann im Streitfall bewiesen werden, dass der Widerruf fristgerecht eingegangen ist. Akzeptiert der Stromanbieter den Widerruf dennoch nicht, können Sie sich für eine rechtliche Beratung auch an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

Vorlage für den Widerruf beim Energieanbieter

Um den Widerruf zu erklären, sollte Ihr Schreiben folgende Angaben enthalten:

  • Name und Adresse des Verbrauchers
  • Vertragsnummer oder Kundennummer
  • Zählernummer (falls vorhanden)
  • Erklärung des Widerrufs („Hiermit widerrufe ich den Abschluss des Vertrages …“)
  • Aufforderung zur schriftlichen Bestätigung des Widerrufs
  • Unterschrift

Eine Muster-Vorlage kann wie folgt aussehen:

Musterschreiben Widerrufserklärung

Vorname Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Energieanbieter GmbH
Kundendienst
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Ort, Datum
Betreff: Widerruf meines Stromvertrags, Vertragsnummer: [Vertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den von mir am [Datum des Vertragsabschlusses] abgeschlossenen Stromvertrag mit der Vertragsnummer [Vertragsnummer] gemäß § 355 BGB innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist von 14 Tagen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerrufs schriftlich. Falls bereits Zahlungen oder Abbuchungen erfolgt sind, bitte ich um die Rückerstattung auf das unten stehende Konto.

Optional:
Zählernummer: [Zählernummer]

Mit freundlichen Grüßen,

[Vorname Nachname]
[Unterschrift (bei Brief)]

Bankverbindung für Rückerstattung (optional):

Kontoinhaber: [Ihr Name]
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihre BIC]

 

Diese Vorlage bietet die wesentlichen Informationen, die im Widerrufsschreiben enthalten sein sollten, damit Ihr Widerruf rechtlich korrekt und nachvollziehbar ist.

FAQ – Häufige Fragen zum Widerrufsrecht beim Stromvertrag

Wie lange kann ich einen Stromvertrag widerrufen?

Laut Verbraucherschutzgesetz können Sie den Stromvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, und es dürfen keine Leistungen bezahlt werden, wenn der Widerruf rechtzeitig eingereicht wird.

Kann ich einen Stromvertrag vor Lieferbeginn widerrufen?

Ja, Sie können den Stromvertrag vor Lieferbeginn widerrufen. Dies muss innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist geschehen, die ab Vertragsschluss gilt. Wenden Sie sich bei Fragen zum Widerruf an die Verbraucherzentrale.

Wie muss ich den Widerruf einreichen?

Den Widerruf müssen Sie schriftlich einreichen. Es empfiehlt sich, den Widerruf per Post oder E-Mail beim Anbieter einzureichen. Damit der Vertrag nicht mehr gültig ist, müssen Sie diesen innerhalb der ersten 14 Tagen widerrufen.